Software

left|25px|Begriffsklärung Dieser Artikel behandelt den EDV-technischen Begriff Software, für die Musikgruppe siehe Software (Band).

Software [ˈsɒftweə(ɹ)] (deutsch: Rechnerprogramme) bezeichnet alle nichtphysischen Funktionsbestandteile eines Computers. Dies umfasst vor allem Computerprogramme sowie die zur Verwendung mit Computerprogrammen bestimmten Daten.

Software umfasst auch Dokumentationen, Handbücher und wird (gelegentlich) bis in die Schulungen und die Supportleistungen begrifflich geführt.

Software wird häufig im Gegensatz zu Hardware gesetzt, welche den physischen Träger bezeichnet, auf dem Software existiert und funktioniert, und allein mit Hilfe dessen sie ihre Funktion erfüllen kann. In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1957 von John W. Tukey benutzt. Umgangssprachlich wird "Software" oft auch ausschließlich für "aktive" Daten, also ausführbare Computerprogramme gebraucht, "passive" Daten fallen dabei weg.

Software lässt sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden. Eine mögliche orientiert sich an einer büroorientierten Anwendersicht, welche eine konkrete Sicht auf die Funktionalisierung gibt.

Software, die fest in einem Gerät zu dessen Steuerung untergebracht ist (z. B. in einem ROM), bezeichnet man auch als Firmware.

Die Nutzung von Software unterliegt rechtlichen Grenzen in Abhängigkeit von der Lizenz: hier unterscheidet man proprietäre und freie Software. Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele:

Programm Lizenz
Photoshop proprietär
Unix proprietär (je nach Hersteller)
GIMP frei (GPL)

Siehe auch: Open Source, Shareware, Freeware.

Inhaltsverzeichnis

Erstellung von Software

Die Entwicklung von Software ist ein komplexer Vorgang. Dieser wird durch die Softwaretechnik, einem Teilgebiet der Informatik, systematisiert wird. Hier wird die Erstellung der Software schrittweise in einem Prozess von der Analyse bis hin zum Testen als wiederholbarer Prozess beschrieben.


Siehe auch: Englischer Wikipedia-Eintrag zu Software-Entwicklung, NightlyBuild

Juristische Definition

Software ist vergegenständlichte, im voraus geleistete geistige Arbeit:

Weitere Eigenschaften von Software sind:

In der Rechtsprechung wird zwischen Individualsoftware und Standardsoftware unterschieden: Bei dem Erwerb von Individualsoftware wird ein Werkvertrag bzw. Werklieferungsvertrag abgeschlossen, der Erwerb von Standardsoftware gilt als Sachenkauf.

Siehe auch: Software-Agent, Serial, Shareware, Spyware, Adware, Digitales Vergessen

Software in der Betriebswirtschaft

In der Betriebswirtschaft spricht man von Standardsoftware, wenn für die Abwicklung der Geschäftsprozesse eine bei einem Fremdhersteller gekaufte, anpassungsfähige Software benutzt wird. Vorteile der Benutzung von Standardsoftware sind die wesentlich geringeren Kosten (Keine eigene Projektierung, keine eigene DV-Abteilung notwendig) und die Funktionsgarantie. Nachteile sind die geringere Flexibilität der Software, die zu Anpassungsschwierigkeiten führen kann und die Abhängigkeit vom Fremdhersteller (bei dessen Insolvenz meist der Garantieanspruch verfällt). Häufig in großen Unternehmen eingesetzte Standardsoftware ist R/3 von SAP. Entwickeln Firmen ihre Software selbst, geschieht dies meist mit Werkzeugen wie ARIS, einem Architekturmodell, das die komplexen Vorgänge in einem Unternehmen abbilden kann. Selbst entwickelte Software muss sorgfältig geplant aber auch zügig realisiert werden. Jede Standardsoftware oder selbst entwickelte Software hat einen bestimmten Softwarelebenszyklus, innerhalb dessen sie gewinnbringende Wirkung hat.

Siehe auch: PPS-System, ERP-System

Kauf

Schulkonditionen

Bestimmte Software wird als Schülerversion angeboten. Lehrer, Studenten, Schüler und Lehrlinge, die sich als solche ausweisen können, bekommen die Software zu einem (zum Teil stark) ermäßigten Preis. Beispiel: Microsoft Visual Studio für ca. 100 statt 1000 Euro.

Verwandte Themen

Weblinks


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See also: Software, ARIS, Abandonware, Adware, Analyse, Anwendungsprogramm, Bananenware