Sonderausgabe
Steuer
Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind:
- Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt, bis zu 13.805 Euro im Kalenderjahr.
- auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, ...
- a) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, ...
- b) Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn ...
- Zu den Beiträgen nach den Buchstaben a und b ist der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und ein diesem gleichgestellter steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers hinzuzurechnen.
- Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Erwerbs und Berufsunfähigkeitsversicherungen, zu Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen, Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen;
- Beiträge zu Versicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bis dd EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde ...
- gezahlte Kirchensteuer;
- Steuerberatungskosten;
- Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr. ...
- 30 vom Hundert des Entgelts, das der Steuerpflichtige für ein Kind ... für den Besuch einer ... staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten Ersatzschule sowie einer nach Landesrecht anerkannten allgemein bildenden Ergänzungsschule entrichtet mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung.
Sammler
Beispiele für Sonderausgaben
- Meist in geringerer Auflage erschienene und aufwendiger gestaltete Buchausgaben
- Zu einem speziellen Anlass herausgegebene Briefmarken oder Münzen
Kategorie: Steuerrecht
