Sonderkündigungsschutz

Sonderkündigungsschutz für das Arbeitsverhältnis gibt es in Deutschland für eine Reihe von Personengruppen. Das sind in erster Linie:

  1. Betriebsratsmitglieder
  2. Schwerbehindertenvertreter
  3. Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
  4. betrieblicher Datenschutzbeauftragte(r)
  5. Immissionsschutzbeauftragter
  6. Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit
  7. Auszubildende
  8. Inhaber politischer Wahlämter

Sonderkündigungsschutz führt zu unterschiedlich abgestuften Formen der Unkündbarkeit

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Sonderkündigungsschutz, Berufsausbildungsvertrag, Betriebsverfassungsgesetz, Datenschutzbeauftragter, Deutschland, Elternzeit, Immissionsschutzbeauftragter, Schwanger, Schwerbehindertenrecht (Deutschland)