Sonderkündigungsschutz
Sonderkündigungsschutz für das Arbeitsverhältnis gibt es in Deutschland für eine Reihe von Personengruppen. Das sind in erster Linie:
- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehindertenvertreter
- Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
- betrieblicher Datenschutzbeauftragte(r)
- Immissionsschutzbeauftragter
- Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit
- Auszubildende
- Inhaber politischer Wahlämter
Sonderkündigungsschutz führt zu unterschiedlich abgestuften Formen der Unkündbarkeit
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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