Sonderschule

Die Sonderschule ist eine besondere Schulform für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Gegensatz zur Regelschule und Aufgabenfeld der Sonderpädagogik.

Je nach Behinderung gibt es verschiedene Sonderschultypen. Häufig ist mit Sonderschule speziell die frühere Hilfsschule, die heutige Sonderschule für Lernbehinderte (die in einigen Bundesländern Förderschule heißt) gemeint. Sie dient der Beschulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernbehinderung.

Inhaltsverzeichnis

Spezifische Förderung und Integration behinderter Kinder

Grundlage für die Aufnahme bzw. Überweisung eines Kindes in eine Sonderschule ist die Feststellung eines spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarfs nach einem von den Bundesländern gesetzlich geregelten Verfahren. Der Förderbedarf orientiert sich an Art und Umfang der Behinderung. Diesem Förderbedarf kann grundsätzlich in einer Sonderschule oder auch durch Integration in einer Regelschule entsprochen werden. In einigen Bundesländern gibt es ein weitgehendes Wahlrecht der Eltern behinderter Kinder zwischen Sonder- und Regelschule. Einer häufig qualitativ und quantitativ besseren technischen und pädagogischen Ausstattung der Sonderschulen steht die Möglichkeit einer besseren gesellschaftlich-sozialen Integration des Kindes in einer Regelschule gegenüber.

Um zusätzliche Kosten bei der sonderpädagogischen Förderung in der Regelschule zu reduzieren und pädagogisches Know-how zu bündeln, sind so genannte Integrationsschulen entstanden; das sind Regelschulen, in denen in mehreren Klassen häufig auch zwei oder drei Kinder mit Behinderung am Unterricht teilnehmen.

Förderzentrum und mobiler Dienst

Der Begriff Förderzentrum hat in der Fachliteratur noch keine einheitliche Definition. Eine Sonderschule kann ein Förderzentrum sein ohne diesen Namen zu tragen.

Förderzentren sind häufig aus Sonderschulen entstanden, indem der Aufgabenbereich der Schulen „nach außen“ erweitert wurde. Die Sonderschullehrer des Förderzentrums sind nun nicht mehr nur für den Unterricht an der Sonderschule und die Betreuung der Schüler mit Behinderung dort zuständig, sondern zusätzlich für die Betreuung der Schüler mit Behinderung in Regelschulen.

Diese Form der Betreuung wird durch den mobilen Dienst gewährleistet. Sonderschullehrer suchen die Schüler mit Behinderung in Regelschulen auf, beraten die Lehrer dort und unterstützen die Schüler. Mobiler Dienst wird zum Beispiel von Schulen für Kinder mit Hörgeschädigung angeboten.

Sonderschultypen im Überblick

Hier unterscheidet man folgende Schultypen, die auf den jeweiligen Förderbedarf gezielt eingehen können:

Die Sonderschulen für blinde und sehbehinderte Kinder und die Sonderschulen für gehörlose und schwerhörige Kinder (zusammengefasst als Schule für Hörgeschädigte) befinden sich oft unter einem Dach.

Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen an Sonderschulen für hörgeschädigte Kinder

Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen dienen der Beratung von Eltern hinsichtlich einer vermuteten oder diagnostizierten Hörschädigung bei ihrem Kind. Auf Wunsch kann bis zur Einschulung eine Frühförderung durchgeführt werden.

Geschichte der Sonderschule allgemein

Geschichte der Sonderschulen für gehörlose und schwerhörige Kinder

siehe auch Gehörlosigkeit

Geschichte der Sonderschule für blinde und sehbehinderte Kinder

Geschichte der Hilfsschule bzw. Förderschule

Bereits 1835 wurde in Chemnitz die Notschule gegründet. Sie war für Schülerinnen und Schüler mit mangelndem Wissen für die Konfirmation gedacht. In Halle (Saale) richtete ein Rektor 1859 eine Nachhilfeklasse für "nicht vollsinnige Kinder" ein. Im weiteren Verlauf besuchten die Notschule vor allem lernschwache Schülerinnen und Schüler. Heinrich Ernst Stötzner (1832 - 1910) gründete 1881 eine der ersten Hilfsschulen Deutschlands, im gleichen Jahr richtete Heinrich Kielhorn in Braunschweig eine Hilfsklasse ein. Andere entstanden in Wuppertal-Elberfeld, und Leipzig. Mit seiner Schrift "Schulen für schwachbefähigte Kinder" ruft Stötzner de facto die Hilfsschulen ins Leben. Stötzner propagiert darin eine eigenständige Schule für Kinder, die er als "die letzten in der Classe" beschreibt. Der Besuch der Hilfsschulen war den Kindern vorbehalten, denen eine geringe kognitive Begabung attestiert wurde, nicht jedoch den "Blödsinnigen", für die angenommen wurde, dass sie nicht "schulbildungsfähig" seien. In einem Referat zur Heilpädagogischen Woche in Berlin verwendete Eduard Spranger erstmals die Bezeichnung Sonderschule.

Nach der Machtergreifung Hitlers wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Kraft gesetzt. Das Gesetz enthielt einen ausdrücklichen Hinweis auf die Hilfsschüler. Dadurch veränderte sich das Ziel der Hilfsschulen massiv: Zur Unterstützung der "Erb- und Rassenpflege" und besonders zur Entlastung der Volksschulen wurden Kinder in den Hilfsschulen zur Beobachtung eingewiesen. Die Hilfsschule als Institution war dadurch nicht gefährdet, wohl aber die Schülerinnen und Schüler selbst zum Beispiel durch häufige Zwangssterilisation.

Die Nachkriegszeit brachte für die Hilfsschulen keine entscheidenden Veränderungen. Vielmehr wurde an die bereits in der Weimarer Republik bestehenden Systeme angeknüpft. Auch der im Dritten Reich verwendete Begriff Sonderschule wird anstandslos übernommen und weitergeführt.

Erst in den 1950er und 1960er Jahren folgte der Aufbau des Sonderschulwesens in Deutschland. 1955 wird der "Verband deutscher Hilfsschulen" in "Verband deutscher Sonderschulen" umbenannt. Als neue Bezeichnung der Schülerschaft setzt sich Lernbehinderte durch. Die Konferenz der Kultusminister verwendet diesen Begriff 1960 in einem Gutachten zur Neuordnung des Sonderschulwesens. Die Umbenennung der Hilfsschule zur "Sonderschule für Lernbehinderte" setzt sich zuerst in Hessen, später im ganzen Bundesgebiet durch.

Sonderschultypen im Einzelnen

Da das Schulwesen in Deutschland dezentral organisiert ist, ist es Angelegenheit der Länder die genauen Rahmenrichtlinien festzuhalten.

Förderschulen

Namenskonventionen bei Förderschulen

Durch die Umbenennung der bestehenden Hilfsschulen in Sonderschulen für Lernhilfe sollte auch der zunehmenden Stigmatisierung der Schüler entgegen getreten werden. Ab Mitte der 1990er Jahre schließlich wurden große Teile der Sonderschulen für Lernhilfe in Förderschulen umbenannt, die schließlich in manchen Bundesländern zu Förderzentren wurden. Mit dem hier eingebauten Begriff der Förderung soll deutlich gemacht werden, dass die Schulen bestrebt sind, Beeinträchtigungen abzubauen, bzw. zu kompensieren. Demnach genügt es nicht, einem Schüler die Nicht-Eignung für die Regelschule zu attestieren. Vielmehr ist es notwendig, durch eine eingehende und begleitende Förderdiagnostik die geeignete sonderpädagogische Einrichtung zu finden.

Förderschulen in Nordrhein-Westfalen NRW

Die in NRW gültigen Vorschriften für die Förderschulen finden sich in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften Nordrhein-Westfalen.

Behinderungen werden entsprechend ihres Förderbedarfs oder ihrer inhaltlichen Nähe kategoriesiert und die Kinder in entsprechenden Schulformen zusammengefasst. Dabei gibt es in NRW folgende Sonderschulformen:

Behinderungen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf bedingen können, sind

  1. Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung),
  2. Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit),
  3. Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit),
  4. Geistige Behinderung,
  5. Körperbehinderung

Die Entscheidung über die Förderbedürftigkeit trifft die Schulaufsichtsbehörde (Schulamt) nach entsprechendem Verfahren (VO-SF)

Weblinks


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See also: Sonderschule, 1950er, 1960, 1960er, 1990er, Adolf Hitler, Behinderung, Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften Nordrhein-Westfalen, Berlin