Sonderschullehrer

Als Sonderschullehrerin bzw. Sonderschullehrer wird eine Lehrkraft bezeichnet, die an einer staatlichen oder privaten Sonderschule unterrichtet. Vereinzelt arbeiten Sonderschullehrerinnen und -lehrer auch auf Stellen von Diplom-Sonderpädagogen im außerschulischen Bereich.

Ausbildung

Die Ausbildung des Sonderschullehrers umfasst zwei Ausbildungsphasen: Grundlage bildet ein Studium für Lehramt an Sonderschulen an einer Universität. Es umfasst allgemeine Erziehungswissenschaften sowie sonderpädagogische und fachdidaktische Inhalte und schließt mit dem ersten Staatsexamen ab. Die sonderpädagogischen Inhalte werden in zwei Fachrichtungen (in Bayern ist nur eine Fachrichtung vorgeschrieben) belegt, die den Sonderschultypen entsprechen.

Zur Wahl stehen

Die Regelstudienzeit umfasst neun Semester.

Das darauf folgende Referendariat dauert abhängig vom Bundesland 18 oder 24 Monate und wird an einer oder zwei Sonderschulen absolviert. Es endet mit dem zweiten Staatsexamen.

Berufsbild

Zur Aufgabe des Sonderschullehrers gehört die Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts, die Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten, die Teilnahme an Konferenzen etc. Die tatsächlichen Aufgaben unterscheiden sich stark nach dem Sonderschultyp, an dem der Sonderschullehrer arbeitet. Während er an einer Schule für Kinder mit Lernbehinderung oder Sprachbehinderung oft alleine eine Klasse unterrichtet, wird an Schulen für Kinder mit Körperbehinderung oder kognitiver Behinderung oft ein Lehrerteam gebildet, das eine Klasse betreut.


Kategorie:Sonderpädagogik Kategorie:Behinderung Kategorie:Pädagogik

See also: Sonderschullehrer, Diplom, Erziehungswissenschaft, Geistigbehindertenpädagogik, Gutachten, Kognitive Behinderung, Konferenz, Körperbehinderung, Lehramt, Lernbehinderung