Sozial
Das Wort sozial (von lat. socius = gemeinsam, verbunden, verbündet) taucht in mehreren Bedeutungen auf:
- Umgangssprachlich ist sozial die Eigenschaft (zumeist) einer Person, auch das Wohl Anderer im Auge zu behalten (Altruismus, Gegensatz Egoismus), fürsorglich auch an die Allgemeinheit zu denken (Gegensatz: Eigennutz), etwa gegenüber Untergebenen großmütig oder leutselig zu sein, gegenüber Unterlegenen ritterlich, gegenüber Gleich- und Nichtgleichgestellten hilfreich, höflich und taktvoll. Unsozial in diesem Sinne handelt, wem all das abgeht. - Religiös wird der Begriff "sozial" in diesem Sinne gelegentlich als zu weltlich empfunden und lieber durch "fromm" oder gar "christlich" ersetzt (vgl. das Verständnis von "Weltfrömmigkeit" oder "christlicher Nächstenliebe" u.Ä.).
- Rechtlich ist "sozial" eine grundgesetzliche Staatszielbestimmung der Bundesrepublik Deutschland: Sie ist ein "sozialer" Bundesstaat (Art. 20, Abs. 1). Dem zu Folge hat jeder Mensch in Deutschland (nicht nur jeder deutsche Staatsangehörige) einen Grundanspruch darauf, dass sich der Staat um ihn (in äußerster Not) kümmert. (Vgl. auch die Sozialgesetzgebung.) In Anbetracht der Tatsache, dass der "Sozialstaat" das Sozialverhalten seiner Bürger erzwingen muss, stellt sich die Frage, ob der Sozialstaat den Begriff des "Sozialen" nicht auf den Kopf stellt.
- Soziologisch ist das soziale Handeln und Verhalten Gegenstand der Soziologie.
- Politisch ist es - von der Umgangssprache her, aber auch, aufbauend auf politischen Lehren (z. B. auf dem Sozialismus) - eine Zielangabe, die etliche deutsche Parteien auch im Namen führen, z.B. die (alphabetisch:) CSU, PDS und SPD. Politische Zentralprobleme (oft ganze Problemkomplexe) über längere Zeit (ganze Generationen) hinweg werden oft als die (oder eine) "Soziale Frage" behandelt. Allerdings stellt sich auch hier die Frage, was die Parteien überhaupt unter "sozial" verstehen wollen.
- In der Psychologie ist der Begriff sozial synonym zum Begriff zwischenmenschlich, wie in Soziale Beziehung.
- In der Volkswirtschaftslehre ist davon der statistische Begriff des Sozialproduktes abgeleitet.
- Organisatorisch - meist in den "Freien Berufen" - ist davon der Begriff von Zusammenschlüssen abgeleitet (z.B. eine "Anwaltsozietät").
