Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein Kampfbegriff und wird aufgrund weitgehend positiver Assoziationen von fast jeder politischen Gruppe verwendet. Abhängig von der Ideologie des Verwenders kann hier von Leistungsgerechtigkeit, Besitzstandssicherung, Umverteilung und Ausländerfeindlichkeit alles gemeint sein.

Inhaltsverzeichnis

Das deutsche Sozialstaatsprinzip

Soziale Gerechtigkeit ist das ideelle Ziel des aus dem Sozialstaatsgedanken des Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Bestrebens der Sozialpolitik, dem Bürger eine existenzsichernde Teilhabe an den materiellen und geistigen Gütern der sozialen Gemeinschaft zu garantieren. Insbesondere wird auch angestrebt, eine angemessene soziale Sicherheit zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in Würde und Selbstachtung zu gewährleisten.

Für die aus dem Sozialstaatsprinzip hergeleitete Verpflichtung des Staates zu einer gerechten Sozialordnung steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982, BVerfGE 59,231).

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich und der Schweiz ist die soziale Ungleichheit daher deutlich niedriger als im internationalen Durchschnitt (gemessen im Gini-Koeffizient).

Politische Diskussion

Der Begriff Soziale Gerechtigkeit wird in Deutschland seit den 1990er Jahren zunehmend in der politischen Diskussion benutzt.

Er wird dabei von einigen als inhaltsleeres Schlagwort betrachtet ("ein diffuser, verstaubter Begriff, der lediglich individuelle Wunschvorstellungen transportiert"). Das erste größere philosophische Werk, welches den Begriff zum Thema macht (nach Aristoteles, der mehrere "Gerechtigkeiten" kennt), spricht im Titel der deutschen Übersetzung von der "Illusion der sozialen Gerechtigkeit" (Friedrich August von Hayek, The Mirage of Social Justice, London 1976).

Andere sehen soziale Gerechtigkeit geradezu an als Schlüsselbegriff und Voraussetzung einer demokratischen Gesellschaft:

Im Kern zielt soziale Gerechtigkeit auf den Grundsatz allgemeiner Beteiligung: alle Mitglieder einer Gesellschaft müssen die materiellen Mittel haben, um ihr allgemeines Beteiligungsrecht wahrnehmen zu können. Auf der anderen Seite darf kein Gesellschaftsmitglied über soviel materielle Mittel verfügen, dass es über die damit verbundene Macht den politischen Prozess einseitig in seinem Interesse bestimmen kann. Soziale Ungleichheit ist so mit einer unteren und einer oberen Grenze versehen. (aus: "Reichtum und Armut als Herausforderung für kirchliches Handeln", siehe Weblinks)

In der Vergangenheit wurde die 'soziale Gerechtigkeit' häufig als Verteilungsgerechtigkeit verstanden mit dem Gewähren von Sozialleistungen an Bürger und mit wirtschaftlicher Umverteilung u. a. über die Steuer- und Abgabenpolitik. Nach diesem Verständnis erwartete man von der "sozialen" Gerechtigkeit entweder eine Gleichverteilung oder - im Extremfall des Kommunismus - eine Verteilung gemäß den Bedürfnissen.

In den letzten Jahren wird u. a. in Deutschland zunehmend erwartet, dass vergleichbare Anstrengungen auch einen gleichen Zugang zu den Gütern und Leistungen eröffnen müssen. Es handelt sich keinesfalls um neue Vorstellungen; ein Zusammenhang zwischen Leistung und Einkommen bzw. möglichem Konsum ist in den ethischen Vorstellungen der Menschen tief verankert. Dies findet sich nicht zuletzt in Sprichworten wie "Ohne Fleiß kein Preis" und dem Bibelwort "Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen" (2. Thess 3,10; fast wörtlich auch in der Sowjetverfassung von 1937) wieder.

Soziale Gerechtigkeit wäre aber auch in folgenden Dimensionen zu beschreiben:

(weiter ausgeführt in: Otfried Höffe, Gerechtigkeit; siehe Literatur)

Sozial- und Politikwissenschaftler kritisieren zum Teil heftig die häufig wenig präzise Verwendung des Begriffs. Eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES, siehe externer Link "Soziale Gerechtigkeit und Demokratie") entwickelte schließlich aus vier zeitgenössischen Gerechtigkeitstheorien (F. A. von Hayek, John Rawls, Michael Walzer und Amartya Sen) folgende Prinzipien für soziale Gerechtigkeit:

Aus diesen allgemeinen Prinzipien werden fünf Dimensionen sozialer Gerechtigkeit abgeleitet:

  1. Vermeidung von Armut
  2. Soziale Chancen durch Bildung
  3. Soziale Chancen durch einen integrativen Markt (Beschäftigungsquote, angemessene Einkommensverteilung)
  4. Berücksichtigung der besonderen Rolle der Frau
  5. Soziale Sicherung (Gesundheits- und Sozialausgaben im Verhältnis zur Sozialprodukt)

Dieses Verständnis sozialer Gerechtigkeit ist stark auf die gerechte (hier: gleiche) Verteilung von Zugangschancen gerichtet. Nachträgliche Umverteilungen durch passive sozialstaatliche Maßnahmen seien weniger geeignet, Klassenstrukturen zu brechen, Lebenschancen zu erweitern und Armutsfallen zu vermeiden. Trete trotzdem Armut auf, sei sie allerdings durch Ex-post-Umverteilung mit hoher politischer Präferenz zu bekämpfen, da Armut die individuelle Autonomie und Würde des Menschen beschädigt und zu einer Falle für die nachfolgenden Generationen in armen Familien werden kann.

Passive sozialstaatliche Maßnahmen führen nach Ansicht von Wirtschaftswissenschaftlern auch zu politisch unerwünschten Wanderungsbewegungen. So könne es zu einem Unterbietungswettlauf zwischen verschiedenen Staaten kommen, da ein hohes Niveau an sozialen Leistungen die Bezieher dieser Leistungen anlocke, die Bereitsteller (=Nettozahler) dieser Leistungen aber abschrecke (Adverse Selection). Die Staaten seien dann auf lange Sicht gar nicht mehr in der Lage, umverteilende Sozialsysteme aufrecht zu erhalten.

Die erheblichen administrativen Kosten, die mit der Durchsetzung von sozialer Gerechtigkeit verbunden sind und von der Allgemeinheit getragen werden müssen, werden häufig übersehen oder unterschätzt. Nicht selten fallen für jeden Euro, der als Unterstützung gewährt wird, ein oder zwei Euro als Verwaltungskosten an.

Hieraus kann man nicht den Schluss ziehen, soziale Aufwendungen seien kontraproduktiv. Die Ursachen für Fehlallokationen liegen in den komplexen und gewachsenen Strukturen der Sozialsysteme, für die alle gesellschaftlichen Interessengruppen die Verantwortung tragen. Nicht die Höhe der Sozialausgaben ist das Problem, sondern das System ist ineffizient und bürokratisch, jedoch grundsätzlich reformierbar.

Allerdings sind hohe Sozialleistungen ein Konkurrent für die private Wirtschaft bei der Lohnfindung. Sie dienen als Quasi-Mindestlohn und können über die dadurch induzierte Lohnrigidität zu Arbeitslosigkeit führen.

Literatur

Weblinks

Siehe auch

Solidarität, Altersdiskriminierung, soziale Sicherheit, Sozialabbau

See also: Soziale Gerechtigkeit, 1990er, Adverse Selection, Altersdiskriminierung, Amartya Sen, Arbeitslosigkeit, Aristoteles, Armut, Ausländerfeindlichkeit, Bedürfnis