Soziale Sicherung

Die soziale Sicherung wird in der Sozialwissenschaft in zwei Teilsysteme differenziert. Zum ersten, dem System der sozialen Sicherung im engeren Sinne, zählen die Maßnahmen, die vor Risiken resultierend aus
- teilweisem oder komplettem Einkommensverlust aufgrund von Krankheit, Behinderung, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit
- Verlust des Ernährers (Tod des Ehepartners, der Eltern)
- zusätzliche Ausgaben durch Mutterschaft, Krankheit, Unfall oder Tod schützen sollen.

Die Organisation dieses Schutzes ist landesspezifisch sehr unterschiedlich gestaltet. In Europa spricht man im Allgemeinen auch von den „Sozialversicherungssystemen“, die wie gesagt von Staat zu Staat wechselnde Bestandteile aufweisen. Zusätzliche Elemente der sozialen Sicherung im weiteren Sinne sind die Sozialhilfe, die Kriegsopferversorgung sowie Sozialleistungen im Rahmen der Wohnungs-, Familien- und Ausbildungsförderungspolitik.

Politisch ist in Deutschland für Fragen der sozialen Sicherung das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) zuständig.

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