Sozialer Wohnungsbau

Mit sozialem Wohnungsbau bezeichnet man den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, die nach Größe, Ausstattung und Miete oder Belastung für die breiten Schichten des Volkes bestimmt und geeignet sind (Zitat aus § 1 II. WoBauG). Die entsprechende gesetzliche Grundlage besteht im II. Wohnungsbaugesetz.

Neben der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum soll außerdem der Erwerb von Immobilieneigentum für einen breiten Bevölkerungskreis ermöglicht werden.

siehe auch: Portal Raumplanung und Städtebau

See also: Sozialer Wohnungsbau, Gesetz, Portal Raumplanung und Städtebau, Immobilieneigentum, II. Wohnungsbaugesetz