Sozialgesetzgebung

Die Sozialgesetzgebung bzw. Sozialgesetze waren ein Versuch des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck, auf die Erfolge der Sozialisten zu reagieren. Da Bismarck kurz zuvor im Kulturkampf eine Niederlage hinnehmen musste, führte er neben den Sozialistengesetzen auch Vorteile für die Arbeiter ein, um den Sozialisten die Grundlage zu entziehen. Andererseits lag es in seinem Interesse, Die Arbeiterschaft an den Staat zu binden um sie optimal in seine Gesellschaft zu integrieren.

Im Zuge der Sozialgesetze führte er 1883 die Krankenversicherung für Arbeiter und ab 1884 die Unfallversicherung ein. Nun waren, zunächst nur Arbeiter, zwangsversichert. Beide Gesetze machte die Schaffung von Krankenkassen wie z.B. die AOK als unabdingbar, um den Arbeiter bei einer möglichen Arbeitsunfähigkeit vor großer Not zu bewahren. Die Beiträge der beiden Versicherungen ergaben sich zur Hälfte aus dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, wobei die Unfallversicherung komplett von Seiten des Arbeitgebers getragen wurde.

Am 24. Mai 1889 verabschiedete der Reichstag des Deutschen Reiches schließlich eine Alters- und Invaliditätsversicherung unter Otto von Bismarck. Am 1. Januar 1891 wurde die Rentenversicherung schließlich (vgl. RGBl. 1889 I S. 97) eingeführt.

Versicherungsträger waren öffentlich-rechtliche Körperschaften, die nach dem Prinzip der Selbstverwaltung existierten. Sie bestanden aus Vertreter der Versicherten und der Areitgeber, welche ihre Posten ehrenamtlich und unter staatlicher Aufsicht bezogen.

Mit der Errichtung dieser Institutionen war Bismarck den anderen großen Staaten um Jahre voraus; sie bilden auch noch heute die Grundlage des deutschen Sozialstaates.

Die neu geschaffene Sozialgesetzgebung war unter dem deutschen Volk verpönt. Die zunächst noch geringen Leistungen waren einerseits nur für die Arbeiterschaft, jedoch nicht für die kaum besserverdienenden Angestelltenschaft vorgesehen. Andererseits sah die Arbeiterbewegung an den Bestimmungen nur ein Versuch von ihren politischen und wirtschaftlichen Forderungen abzulenken.

Diese Gesetze wurden letzendlich 1911 in die Reichsversicherungsordnung zusammengefasst, zu der 1911 auch die Angestelltenversicherung gehört.


Siehe auch: Sozialrecht, Sozialgesetzbuch, Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland


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genaue Umstände der Einführung; Zitate aus Gesetzen/konkretere Darstellung der Gesetze; weitere Entwicklung

See also: Sozialgesetzgebung, AOK, Arbeiter, Deutsches Kaiserreich, Deutschland, Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland, Krankenkassen, Krankenversicherung, Kulturkampf