Sozialklausel
Eine Sozialklausel ist eine Härtefallregelung. Sie ist ein oft vertraglich festgelegter Mindeststandard, der in Vereinbarungen gesellschaftlich relevanter Gruppen, meist also zwischen Handelspartnern, entworfen worden ist.
In vielen Staaten der Erde werden arbeitsrechtliche und soziale Mindeststandards missachtet oder geleugnet, also ein Mindestmaß an Sozialleistungen, die z.B. in Deutschland Alltag sind. Zu ihnen zählen etwa die (allerdings gerade in Deutschland nicht gesetzlich, sondern in vielen, aber längst nicht allen Bereichen nur tariflich verankerten und damit Verhandlungen unterworfenen) Mindestlöhne, Vereinbarungen zur Kinderarbeit, Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub.
Im Falle von Staaten, die die Mindeststandards bisher nicht einhalten, wird seitens der Handelspartner manchmal versucht, bei der Produktion von Exportwaren in jenen Ländern entsprechende Sozialklauseln auszuhandeln. In ihnen werden die genannten Mindeststandards vereinbart. Verstößt ein Vertragspartner gegen die festgelegten Bestimmungen der Sozialklauseln, läuft er Gefahr, mit handelspolitischen Nachteilen "bestraft" zu werden, z.B. mit höheren Zöllen oder Einfuhrverboten. Im Gegenzug werden Anreize wie niedrige Zölle oder Handelsunterstützungen geboten, damit Staaten Sozialklauseln anerkennen.
Sozialklauseln sind nicht unumstritten. Während die einen sie als die einzige Chance sehen, faire und humane Handelsbeziehungen aufzubauen, befürchten andere, dass die Sozialklauseln fordernden Staaten versuchen, unliebsame Konkurrenz z.B. durch Abschottung der Märkte nach Verstößen gegen Sozialklauseln auszuschalten.
