Sozialleistung
Unter dem Begriff Sozialleistung versteht man alle finanziellen und materiellen Leistungen des Staates, die für hilfebedürftige bzw. anspruchsberechtigte Menschen aufgebracht werden.
Der Anspruch auf und der Umfang von Sozialleistungen ist in den verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuches sowie der noch nicht in diesem Buch aufgenommenen Gesetze, die in §68 SGB I aufgezählt sind, geregelt.
Sozialgesetzbücher I-XII: ▪ (I) Allgemeiner Teil ▪ (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende ▪ (III) Arbeitsförderung ▪ (IV) Gemeinsame Vorschriften ▪ (V) Krankenversicherung ▪ (VI) Rentenversicherung ▪ (VII) Unfallversicherung ▪ (VIII) Kinder- und Jugendhilfe ▪ (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ▪ (X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz ▪ (XI) Pflegeversicherung ▪ (XII) Sozialhilfe ▪
Ausbildungsförderung ▪ Reichsversicherungsordnung ▪ Alterssicherung der Landwirte ▪ Krankenversicherung der Landwirte ▪ Bundesversorgungsgesetz ▪ Kriegsopferversorgungsgesetz ▪ Bundeskindergeldgesetz ▪ Wohngeldgesetz ▪ Adoptionsvermittlungsgesetz ▪ Unterhaltsvorschussgesetz ▪ Bundeserziehungsgeldgesetz ▪ Altersteilzeitgesetz ▪ Hilfe bei Schwangerschaftsabbruch ▪ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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