Sozialpartnerschaft
Die Sozialpartnerschaft ist die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Sie dient der außerparlamentarischen Konsensbildung zwischen den unterschiedlichen Interessen in Bezug auf Wirtschafts- und Sozialthemen. Die beteiligten Parteien sind die Sozialpartner. Sie legen in Tarifverträgen vor allem die Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt fest.
Österreich
Vor allem in Österreich bildete sich diese Form der Zusammenarbeit in den 60er und 70er Jahren zu einem Instrument des Dialoges heraus, das sich nicht nur auf die unmittelbaren Themen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschränkt, sondern alle Wirtschafts- und Sozialbereiche einbindet. Auch für den parlamentarischen Bereich, machten die Sozialpartner ihre Vorschläge. Das österreichische System der Sozialpartnerschaft war Ende des vorigen Jahrhunderts nicht unwesentlich für den Ruf Österreichs als Insel der Seligen verantwortlich, auf der Streikzeiten in Sekunden pro Jahr gemessen wurden. Der Einfluss der Sozialpartnerschaft ist in den letzten Jahren einerseits auf Grund der wirtschaftlichen Gegebenheiten, andererseits durch vermehrten politischen Druck gesunken. Sie findet aber innerhalb der österreichischen Bevölkerung nach wie vor breite Zustimmung.
In Österreich wird die Sozialpartnerschaft gebildet aus:
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO),
- Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs,
- Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
- Bundesarbeiterkammer (BAK)
