Sozialsystem

Das Sozialsystem einer Volkswirtschaft fasst die, zumeist steuerfinanzierten, Absicherungen für die Bevölkerung zusammen.

Zum Sozialsystem zählen als Teilsystem u. a. das Gesundheitssystem, die Arbeitslosenversicherung und die Rente.

Die meisten Teile der heutigen Sozialsysteme Europas wurden gegen Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt.

Während Ludwig Erhard noch vermutete, das Sozialsystem würde mit steigendem Wohlstand mehr und mehr überflüssig werden, zeigte sich mit dem Wirtschaftswunder, dass mit sinkender Not der Bedarf nach einem umfassenden Sozialsystem sogar anwuchs. Sicherheit entpuppte sich als superiores Gut.

Da zur Aufrechterhaltung eines Sozialsystems Steuern nötig sind, die bekanntlich zu Nettowohlfahrtsverlusten führen, konkurriert ein Sozialsystem mit dem Wohlstand der Allgemeinheit. Mit einem ausgeprägten Sozialsystem lässt sich somit keine Vollbeschäftigung erreichen. Dennoch scheint ein Sozialsystem nötig, um Kranken, Alten oder Arbeitsunfähigen ein Auskommen zu ermöglichen.

Offenbar verkleinert ein Sozialsystem somit die „Wohlstandstorte“, die Tortenstücke jedoch nähern sich in ihrer Größe an, da die Lust beim Backen zu helfen abnimmt.

In den letzten Jahren ließ sich jedoch in vielen Industriestaaten ein immer stärkes Ansteigen der Arbeitslosigkeit durch die beschriebenen Nettowohlfahrtsverluste bemerken. Inzwischen versucht man durch eine Beschränkungen des Sozialsystems auf wirklich nötige Leistungen eine Rückkehr zur ursprünglichen Idee und somit einer „Empfängermentalität“ entgegenzuwirken. Dies zeigte sich bereits in den 1980ern durch einen Umbau des Sozialsystems in Großbritannien, später in Schweden und in Ansätzen auch in Deutschland (Hartz IV).

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