Sozialversicherung

Im engeren Sinne beschreibt der Begriff Sozialversicherung ein öffentliches oder halböffentliches System der Zwangsversicherung. Im Gegensatz zu staatlichen Leistungen werden diese nicht aus Steuern bezahlt, sondern aus Zwangsbeiträgen zum jeweiligen Versicherungsträger, der jedoch staatlich kontrolliert wird. Träger der Sozialversicherung im engeren Sinne sind nicht staatliche Behörden selbst, sondern öffentliche oder halböffentliche Sozialversicherer.

Ziel der Sozialversicherung ist es, auch den Personenkreisen eine Versicherung zu ermöglichen, die bei privaten Versicherungen nicht oder nur zu sehr hohen Tarifen aufgenommen werden würden. Um eine Auslese nach Personen mit hohen und niedrigen Risiken (z.B. Gesunde und Kranke) zu vermeiden besteht in der Regel Versicherungspflicht.

Die Beiträge werden meist nach dem Arbeitseinkommen berechnet. Teilweise gibt es dabei Höchstbeiträge. Oft werden die Versicherungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen finanziert. Die Auszahlung orientiert sich nach dem erworbenen Anspruch.

Die Sozialversicherungen wurden zumeist in der zweiten Hälfte des 19. beziehungsweise Anfang des 20. Jahrhunderts ins Leben gerufen. Sie waren überwiegend auf die Arbeiterschaft ausgerichtet. Damit sollte einerseits sozialen Unruhen begegnet werden. Andererseits sollten bereits bestehende, freiwillige Sozialversicherungen der Gewerkschaften und der kirchlichen Arbeiterverbände entmachtet werden.

Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff Sozialversicherung jede staatliche Einrichtung zur finanziellen Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter.

Mehrere Länder haben eine Sozialversicherung:


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See also: Sozialversicherung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitseinkommen, Sozialversicherung (Deutschland), Sozialversicherung (Schweiz), Versicherung