Sozialversicherung (Deutschland)

Die Sozialversicherung bildet in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie ist eine Zwangsversicherung; d.h. für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Versicherungspflicht.

Seit 1883 wurden, initiiert durch die sog. Kaiserliche Botschaft, schrittweise folgende Versicherungszweige aufgebaut:

(zur historischen Entwicklung: Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland.)

Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation.

Die etwa 550 Träger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsanstalten u.a.) sind als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert. Sie werden durch die von Arbeitgebern und Versicherten gewählten Selbstverwaltungsorgane gesteuert, unterliegen aber auch einer staatlichen Aufsicht. Ausnahmen bilden dabei die Bundesagentur für Arbeit, deren Verwaltungsrat drittelparitätisch mit Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Regierung besetzt ist, sowie die Bundesknappschaft, bei der disparitätisch die Arbeitgeber 1/3 der Vertreter und die Arbeitnehmer 2/3 der Vertreter stellen.

Die Träger der Sozialversicherung sind grundsätzlich für jeden Versicherungszweig unabhängig, nur vereinzelt gibt es Träger, die mehrere Zweige anbieten:

Finanziert wird die Sozialversicherung zum überwiegenden Teil aus Beiträgen, in einigen Zweigen auch aus Steuermitteln. Die Beiträge sind am Einkommen orientiert. Die Leistungen werden zum Teil unabhängig von der Beitragshöhe gewährt (Solidaritätsprinzip).

Insgesamt machen die Sozialversicherungsbeiträge heute bis zu ca. 46% des Bruttoeinkommens aus (der Anteil ist geringer bei Einkommen, die über den Beitragsbemessungsgrenzen liegen). Sie werden (mit einigen Ausnahmen) "paritätisch", also jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

Besonders von den Arbeitgebern wird diese Regelung zunehmend in Frage gestellt. Sie argumentieren, die hohen Lohnnebenkosten beschleunigten den Arbeitsplatzabbau und die Zunahme von Schwarzarbeit. Dies würde die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung noch verschärfen (siehe hierzu auch Agenda 2010, Rentenproblem, Sozialabbau, Überalterung).

Seit einigen Jahren wird daher erwogen, die Sozialversicherung auf eine andere finanzielle Basis zu stellen. Dies gilt besonders für den Bereich der Krankenversicherung, wo eine Bürgerversicherung oder Gesundheitsprämie diskutiert wird. Dies liegt vor allem daran, dass bei den Krankenversicherungen die ausgezahlten Leistungen überwiegend nicht mehr relativ zum eingezahlten Betrag stehen. Ursache dafür ist die Verschiebung des Tätigkeitsschwerpunktes vom (beitragsabhhänigen) Krankengeld (früher 95%, heute 5% der Kosten) zu (unabhängig vom Beitrag gewährten) ärztlichen Leistungen. Daher wird hier die Sinnhaftigkeit von Beitragsbemessungsgrenze und der einseitigen Orientierung am Gehalt besonders diskutiert. Andere Konzepte sehen eine Umsteuerung auf private Versicherungen vor. In einzelnen Zweigen der Sozialversicherung wurde bereits ein Abbau der Leistungen eingeleitet.

Siehe auch

Weblinks

See also: Sozialversicherung (Deutschland), Agenda 2010, Agrarsozialrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitslosenversicherung, Beitragsbemessungsgrenze, Berufsgenossenschaft, Bundesagentur für Arbeit, Bundesknappschaft