Sozialversicherung (Schweiz)
Die Sozialversicherung bildet in der Schweiz die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie ist meistens eine Zwangsversicherung. Für die Bewohner besteht meistens eine Versicherungspflicht.
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Sozialversicherungszweige
Es bestehen in der Schweiz elf verschiedene Sozialversicherungszweige. Es sind dies:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistzungen zur AHV/IV (EL)
- Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BV)
- Krankenversicherung(KV)
- Unfallversicherung(UV)
- Militärversicherung (MV)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Mutterschaftsversicherung (Msch)
- Familienzulagen (FL)
- Arbeitslosenversicherung (AL)
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Grundlagen der Sozialversicherung finden sich in Art. 111 bis 114 sowie Art. 116 und 117 der Schweizerischen Bundesverfassung.
In Art. 111 wird das sogenannte "Drei-Säulen-Prinzip" festgelegt, dass den Aufbau der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge regelt. In den Art. 112 findet sich die Grundlage für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, in Art. 113 diejenige der Beruflichen Vorsorge. Art. 114 regelt die Grundlage der Arbeitslosenversicherung, in Art. 116 werden Bestimmungen für die Familienzulagen und die Mutterschaftsversicherung aufgestellt. In Art. 117 wird schliesslich die Kranken- und Unfallversicherung verfassungsrechtlich geregelt.
Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität
Für die Vorsorge gegen Alter, Tod des Lebenspartners (teilweise) und Invalidität (teilweise) kommt das Drei Säulen-System zur Anwendung. Folgende Versicherungen gehören dazu:
- 1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV (Obligatorisch)
- 1. Säule: Invalidenversicherung (obligatorisch)
- 2. Säule: Berufliche Vorsorge (obligatorisch)
- 3. Säule: Private Vorsorge (freiwillig, steuerpriviligiert)
Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung sind staatlich. Verwaltet werden diese Versicherungen durch die Ausgleichskassen. Es gibt sowohl öffentliche, kantonale wie auch private Ausgleichskassen. Zahlreiche Branchenverbände und Arbeitgeber (u.a. Bundesverwaltung, Kantonale Verwaltungen, Grossunternehmen wie Migros, Coop) besitzen eine eigene Ausgleichskasse.
Die berufliche Vorsorge wird durch Pensionskassen, Versicherungen und autonome Sammelstiftungen angeboten. Bei der beruflichen Vorsorge herrscht zum Teil Wettbewerb. Der Arbeitgeber kann aus verschiedenen Anbietern selbst auswählen. Grössere Unternehmen sowie die Verwaltung haben in der Regel eine eigene Pensionskasse. Alle Arbeitnehmer eines Unternehmens mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als CHF 19'350.00 sind obligatorisch in der Pensionskasse des Arbeitgebers versichert.
Die Erwerbsersatzordnung deckt teilweise den Lohnausfall aufgrund von Militär- oder Zivilschutz-Einsätzen. Seit dem 01.07.2005 gibt es aus der Kasse der Erwerbsersatzordnung auch Leistungen bei Mutterschaft.
Unfallversicherung
Viele Branchen (u.a. Baubranche) müssen die Unfallversicherung bei der halbstaatlichen Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA abschliessen. Bei anderen Branchen können die Arbeitgeber zwischen verschiedenen Versicherungsgesellschaften auswählen. Die Prämien sind nach Branche geregelt und es gibt keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungen. Nicht berufstätige Personen und Kinder müssen sich bei der Krankenkasse gegen Unfall versichern lassen.
Krankenversicherung
Eine Ausnahme ist die obligatorische Krankenversicherung, die von den Versicherte selber abgeschlossen werden muss und bei der Kopfprämien angewendet werden.
Finanzierung
Finanziert wird die Sozialversicherung meistens durch Lohnabzüge. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge für die Sozialversicherung vom Lohn ab. Die Beiträge sind am Einkommen orientiert. Sie werden "paritätisch", also jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Bei der beruflichen Vorsorge ist es in vielen Firmen üblich, dass der Arbeitgeber einen grösseren Anteil bezahlt als der Arbeitnehmer.
