Sperrfrist

Mit Sperrfrist (auch - vor allem im angelsächsischen bzw. frankophonen Bereich - Embargo) bezeichnet man eine zeitliche Veröffentlichungssperre für Nachrichten und Informationen. Sperrfristen werden eingesetzt, wenn den Medien Informationen vorab zur Verfügung gestellt werden sollen oder müssen, um eine fundierte Berichterstattung zu ermöglichen, gleichzeitig eine vorzeitige Veröffentlichung verhindert werden soll.

Nachrichten bzw. Informationen, die mit einer Sperrfrist gekennzeichnet sind, dürfen von Medien nicht vor dieser Frist veröffentlicht werden. Sperrfristen unterliegen grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen Informanten und Medien und damit auf dem Vertrauensverhältnis zwischen diesen. Ein Bruch der Sperrfrist ist daher ein Vertrauensbruch, der jedoch rechtlich nicht eingeklagt werden kann.

Sperrfristen sind gemäß den Richtlinien des Deutschen Presserats einzuhalten, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist, z.B. beim Text einer noch nicht gehaltenen Rede oder bei Informationen über ein noch nicht eingetretenes Ereignis.

Weblinks

See also: Sperrfrist, Deutscher Presserat