Spezialität
Der Ausdruck Spezialität (v. franz.: specialité = Besonderheit) bezeichnet etwas, dem wegen seiner besonderen Eigenschaften allgemein eine hohe Wertschätzung entgegenkommt, beispielsweise ein Nahrungsmittel, welches nur an einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Region hergestellt wird. Soweit dieses Nahrungsmittel besonders genussreich ist, so liegt eine Delikatesse vor. Es kann sich dabei um besondere Speisen einer Region, Weine und andere Getränke handeln. Böse Zungen behaupten, eine Spezialität sei deshalb eine, weil sie keiner freiweillig essen würde, der nicht daran gewöhnt (oder Feinschmecker) ist.
In diesem Sinne sind Spezialitäten vor allem für den Tourismus, aber auch für die lokale Wirtschaft (z.B. Lebkuchen für Nürnberg, Senf für Dijon, Marzipan für Lübeck, Printen für Aachen) von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Allerdings gibt es durchaus Spezialitäten, die für den durchschnittlichen europäischen Geschmack gewöhnungsbedürftig sind, wie etwa frittierte Heuschrecke bzw. vergorene Fischsuppe (Thailand), Suppe mit den Schwimmhäuten von Enten bzw. faule Eier (China), Schafshirn in Knoblauchsoße (manche Gegenden von Zentralfrankreich), Lungerl (Bayern).
Recht
Der Ausdruck Spezialität bezeichnet im deutschen Strafrecht den Fall, dass ein Straftatbestand notwendig alle Merkmale eines anderen Delikts umfasst, so dass der speziellere dem allgemeineren Tatbestand vorgeht.
Dies ist jedenfalls immer dann der Fall, wenn es sich um einen Grundtatbestand und weitere Qualifikationen handelt (z. B. einfache Körperverletzung gem. § 223 I StGB gegenüber der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 I StGB). Allerdings kommt die Spezialität auch dann zum Tragen, wenn es sich nicht um eine Qualifikation, aber um zusammengesetzte Delikte handelt. So umfasst der Raub z. B. sämtliche Merkmale eines Diebstahls und einer Nötigung, so dass er beide Delikte im Wege der Spezialität verdrängt.
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