Staatsformmerkmal
Staatsformmerkmale(Staatsstrukturprinzipien) sind solche Merkmale, die die elementaren Wesenszüge des staatlichen Gemeinwesens definieren und die Staatsform in ihren Grundzügen bestimmen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt die folgenden Staatsformmerkmale, die allesamt in Artikel 20 des Grundgesetzes zu finden sind:
- die Republik
- der Bundesstaat
- die Demokratie
- der Sozialstaat
- der Rechtsstaat
Siehe auch: Liste der Rechtsthemen
