Politische Grenze
thumb|right|300px||Österreichisch-Deutsche Staatsgrenze ("Grüne Grenze") in den Alpen (Blauberge)
Eine politische Grenze (politisch-administrative Grenze) ist die Trennungslinie zwischen Staaten, abhängigen Gebieten und deren Verwaltungseinheiten.
Letztere sind z.B. in Deutschland (bzw. Österreich): Bundesland, Regierungsbezirk und Landkreis (politischer Bezirk), Gemeinde und Katastralgemeinde. Im Allgemeinen fallen diese Grenzen stückweise mit den Grundstücksgrenzen des privaten oder öffentlichen Eigentums zusammen.
Umgangssprachlich werden jene Staats- und Landesgrenzen bzw. Grenzübergänge, die nicht ständig überwacht werden, als Grüne Grenze bezeichnet.
Siehe auch:
- Grenzverlauf, Fluss, Gebirge, Enklave, Exklave, Grenzregelung, Vermarkung, Vermessung
- Staatsgrenze, Grenzvertrag, Grenzregime, Innerdeutsche Grenze
- Bundesland (Deutschland), Politischer Bezirk, Gemeinde
- Kataster, Grenzstein, Grenzstreit, Grenzverhandlung
