Staatsräson
Der Begriff der Staatsräson zielt von seiner Idee her auf ein Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates um jeden Preis und mit allen Mitteln ab. Nach Wolfgang Kersting stellt er eine "Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen" dar. Die Berufung auf diese Perspektive rekurriert zumeist auf die klassische Trias von voluntas, necessitas und utilitas als Legitimationsgrößen zugunsten staatlicher Handlungen.
Die Staatsräson ist in diesem Sinne als ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Staatsführung, unabhängig von der Regierungsform zu verstehen, dem einzigen Leitsatz der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Staatsgebildes verpflichtet.
Das Lexikon der Politik definiert den Begriff "Staatsräson" als ein "in der italienischen Renaissance (vor allem Machiavelli) erstmals auf den Begriff gebrachtes, grundsätzliches Orientierungs- und Handlungsprinzip, welches die Erhaltung des Staates bzw. der staatlichen Autorität und / oder sogar deren Steigerung zur entscheidenden politischen Maxime erklärt..."
Demgegenüber bietet das Wörterbuch zur Politik drei verschiedene Definitionen der Staatsräson: Als erstes wird Staatsräson als "Vorrang der Staatsinteressen vor allen anderen Interessen" interpretiert, eine zweite Definition sieht Staatsräson als "Staatsnotwendigkeit, im Gegensatz zur individuellen Vernunft und Notwendigkeit". Eine dritte und letzte Unterscheidung erkennt in ihr einen "Grundsatz, dem zufolge oberster Maßstab staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter Inkaufnahme der Verletzung von Moral und Rechtsvorschriften".
Die Idee der Staatsräson ist direkt entgegengesetzt zur Philosophie des deutschen Grundgesetzes, welches Menschen und nur ihnen einen primären und unantastbaren Rechtsstatus zugesteht und nur dort Notwendigkeit zur Regulierung sieht, wo es Interessenkonflikte zwischen Menschen gibt. Dem Staat selbst wird kein Rechtsstatus zugestanden, der einem Menschen ebenbürtig oder sogar überlegen sei. Die Idee der Staatsräson aber sieht den Staat als mindestens ebenbürtig zu wenn nicht höherwertig gegenüber einem Menschen an, sodass es nach dieser Philosophie im Falle von Konflikten zu Entscheidungen kommen kann, die den abstrakten Staat bevorteilen, konkrete Menschen aber benachteiligen.
Der Terminus der Staatsräson, auch ratio status, ragione di stato, raison d`état oder reason of state genannt, ist zum Synonym für eine politische Klugheitslehre, eine Strategie des "prudenter loco et tempore" geworden.
Literatur
- Herfried Münkler: Im Namen des Staates. Die Begründung der Staatsräson in der Frühen Neuzeit, Frankfurt/Main 1987
- Herfried Münkler: Staatsräson und politische Klugheitslehre. In: Iring Fetscher/Herfried * Münkler (Hrsg.): Pipers Handbuch der politischen Ideen. Band 3, München und Zürich 1985, ISBN 3492029531
- Wolfgang Kersting: Niccolò Machiavelli. 2. Auflage, München 1998
- Maurizio Viroli: From Politics to Reason of State, Cambridge 1992, ISBN 0521414938
