Stadtpräsident
Stadtpräsident bezeichnet in Deutschland und der Schweiz verschiedene Funktionen:
Deutschland
In einigen Bundesländern Deutschlands - insbesondere in Schleswig-Holstein - wird der Vorsitzende des Gemeinderats bzw. Stadtrats einer Stadt Stadtpräsident genannt. Er wird vom Rat aus seiner Mitte gewählt. Hier ist der Stadtpräsident also Chef der Legislative. In einigen Bundesländern heißt er nach der jeweiligen Gemeindeordnung in Städten Stadtverordnetenvorsteher oder Stadtvertretervorsteher. In Gemeinden gibt es dagegen die Bezeichnung Vorsitzender der Gemeindevertretung bzw. Vorsitzende der Gemeindevertretung.
Schweiz
In der Schweiz ist Stadtpräsident in einigen Städten, z.B. in Zürich, die offizielle Bezeichnung für den Chef der Exekutive, also das Stadtoberhaupt (entspricht in Deutschland dem Oberbürgermeister). Siehe den Artikel: Gemeindepräsident.
Aufgaben des Stadtpräsidenten
Der Stadtpräsident
- ist Vorsitzender des Rats und Leiter der Ratsversammlungen
- sorgt für einen geordneten und störungsfreien Ablauf der Sitzungen
- übt das Hausrecht aus
- repräsentiert die Ratsversammlung als gewähltes Gremium der Stadt
Für die Verwaltungsaufgaben in der Stadt gibt es neben dem Stadtpräsidenten noch einen Oberbürgermeister oder Bürgermeister als "Chef" des Rathauses. Damit gibt es in solchen Städten 2 Personen an der Spitze der Stadt. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass es wiederum in anderen Bundesländern, bei denen 2 Personen an der Spitze der Stadt stehen, andere Bezeichnungen geben kann, bzw. die oben erwähnten Begriffe "vertauscht" sind. So war der Oberbürgermeister in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit 1946 Vorsitzender des Gemeinderats (also dem Stadtpräsident vergleichbar), während es für den Chef der Verwaltung den Begriff Oberstadtdirektor bzw. Stadtdirektor gab. Inzwischen wurde in diesen beiden Bundesländern die zweigleisige Verwaltungsspitze abgeschafft. Sie gibt es teilweise jedoch noch für eine Übergangszeit.
In den meisten Bundesländern hingegen übt der vom Volk gewählte Oberbürgermeister beide Funktionen aus (Vorsitzender des Rates und Chef der Verwaltung).
