Stadtschreiber
Stadtschreiber bezeichnet ursprünglich den Leiter der städtischen Kanzlei. Heute existiert das Wort als Begriff der Verwaltungssprache fast ausschließlich in der Schweiz, während gemeinhin kommunale Literaturpreise oder -stipendien darunter verstanden werden, die meist mit kostenloser Wohnung in der entsprechenden Gemeinde verbunden sind.
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Stadtschreiber als Kanzleivorsteher (Geschichte)
Der mittelalterliche und frühneuzeitliche Stadtschreiber stand an der Spitze der städtischen Verwaltung und gehörte damit - insbesondere in den Reichsstädten - zu den mächtigsten Männern der Stadt. In den Urkunden wird er oftmals schlicht als "schreiber", "scribae" oder auch als "notarius civitatis" bezeichnet. Spätestens seit dem 15. Jahrhundert mußten angehende Stadtschreiber eine juristische Ausbildung nachweisen, wobei ein abgeschlossenes Studium anfangs selten war.
Kernaufgabe des Stadtschreibers war die Verfertigung der städtischen Urkunden und der Korrespondenz, wobei er die reine Schreibarbeit zumindest in größeren Städten durch Hilfsschreiber und oftmals auch Kanzleischüler erledigen lassen konnte. Daneben oblag dem Stadtschreiber nicht selten die Aufgabe, Gerichtsverhandlungen zu protokollieren und Urteile anzufertigen. Hierbei dürfte er - auch aufgrund seiner juristischen Kenntnisse - vielfach maßgeblichen Einfluß auf den Urteilstenor gehabt haben. Der Stadtschreiber plante ferner gemeinsam mit der Stadtregierung (Bürgermeister und Magistrat) die Geschickte der Stadt, war maßgeblich für die Personalpolitik zuständig und wurde als oberster Diplomat bei wichtigen Anlässen auf Dienstreisen geschickt. Sehr häufig wurde der Stadtschreiber auch mit dem Entwurf neuer städtischer Gesetze und Satzungen betraut. Wichtigste Beispiele sind Ulrich Zasius als Verfasser des Freiburger Stadtrechts von 1520 und dessen Schüler Johann Fichard als Redakteur der Frankfurter Stadtrechtsreformation (1571/1578). Mehrere Stadtschreiber traten auch als Verfasser von Rechtsbüchern auf, so insbesondere Conrad Heyden, der um 1436 den Klagspiegel schuf, und Ulrich Tengler, der den Laienspiegel (1507) schrieb.
Entsprechend der Bedeutung seines Amtes stand dem Stadtschreiber zumeist das höchste Gehalt aller städtischen Bediensteten zu (der Bürgermeister oder Städtmeister war regelmäßig ehrenamtlich tätig), das er oftmals durch Notariatsdienste und die Ausbildung junger Schreiber zusätzlich aufbessern konnte.
Stadtschreiber als Schriftsteller (Literatur)
Die namensgebenden Stadtschreiber der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Verwaltung erhielten in der deutschen Literatur immer wieder als Literaten oder als Auftraggeber literarischer Arbeiten Bedeutung.
Das erste Stadtschreiberamt als literarische Auszeichnung seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts geht auf den Autor der Gruppe 47 Franz Josef Schneider zurück, der in Bergen-Enkheim wohnend Kommunalpolitiker für seine Idee des Stadtschreibers von Bergen-Enkheim begeistern konnte. Im Renommee mit Bergen-Enkheim vergleichbar ist der Mainzer Stadtschreiber, der neben dem Preisgeld ein Jahr in der Stadtschreiberwohnung im Renaissanceflügel des Gutenbergmuseums wohnen darf. Auch die Stadt Rheinsberg vergibt eine Stadtschreiber-Auszeichnung.
