Wappen
[[Bild:Wappen Juelich.png|thumb|120px|Stadtwappen von ]]
Ein Wappen ist ein Zeichen in Form eines Schildes für eine Person bzw. Personengruppe wie zum Beispiel für
- eine Familie (Familienwappen),
- eine Zunft (Zunftwappen),
- eine Studentenverbindung,
oder eine Gebietskörperschaft (Hoheitszeichen), zum Beispiel für
- eine Gemeinde (Gemeindewappen) oder
- eine Stadt (Stadtwappen),
- einen Landkreis,
- ein Bundesland
- einen Kanton oder
- ein Land (Landeswappen).
Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen, Ihre Herkunft und Bedeutung werden in der Historischen Hilfswissenschaft der Heraldik (Wappenkunde) beschrieben.
In der Wappenbeschreibung (Blasonierung) wird das Aussehen des Wappens bestimmt, und kann daraufhin in unterschiedlicher Weise dargestellt werden. Als Hoheitszeichen dienen, davon abweichend, aber i.d.R. bestimmte Darstellungsmuster.
In der Darstellung eines Wappens werden nur die Farben rot, blau, grün und schwarz sowie die Metalle gold (gelb) und silber (weiß) verwendet, auf deren Kontrast die Fernwirkung eines Wappens beruht. Zur Erkennbarkeit auf Distanz trägt auch die Stilisierung der Figuren bei, die teilweise zu starken Abweichungen vom Original führt. An diesen Darstellungsformen lassen sich historische Wappen zeitlich einordnen.
Meist gibt es zur Entstehung der einzelnen Wappen eine Entstehungsgeschichte, die erklärt, weshalb ein Fabelwesen, ein Tier, ein Symbol oder eine bestimmte Farbe gewählt wurde. Häufig handelt es sich dabei um so genannte redende Wappen, deren Inhalt den Namen zu verdeutlichen versucht.
Das Wappen einer Familie dürfen nur Nachfahren eines berechtigten Trägers dieses Wappens tragen, die in direkter, männlicher Linie von diesem abstammen. Als Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens, sollte es in einer Wappenrolle eingetragen sein. Es gibt allerdings keine zentrale Wappenrolle, in der alle Wappen verzeichnet sind.
Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie verbunden, daher findet der § 12 BGB (Namensrecht) auch im Wappenrecht Anwendung. Jeder führungsberechtigte Träger eines Familienwappens kann jeden, der nicht führungsberechtigt ist, die Weiterführung untersagen. Führungeberechtigt ist der, der nachweisen kann, daß er von dem Stammvater, den der Wappenstifter benannt hat, abstammt. Zur Rechtssicherheit sollte daher jeder Wappenstifter sein Wappen in eine der Wappenrollen eintragen lassen.
Siehe auch
- Heraldik,Genealogie, Abstammung, Stammbaum, Studentenwappen, Schild, Schildhaupt, Wappenbild, Wappenbuch, Wappenschild, Wappenspruch, Wappentier, Wappenzeichen, Zimier
- Zur rechtlichen Seite der Verwendung fremder Wappen siehe auch Wikipedia:Wappen
Weblinks
- http://www.ngw.nl Internationales Archiv von Stadtwappen und Gemeindewappen (englisch). Die umfangreichste Sammlung öffentlicher Wappen
- http://www.Ahnen-und-Wappen.de Ahnenforschung und Wappenkunde
- http://peter-diem.at Öffentliche Wappen und andere Symbole in Österreich
- http://www.wappensuche.de Wappensuche
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