Stalking
Stalking ist das ständige Belästigen oder Bedrohen einer anderen Person durch z.B. Verfolgen, Telefonanrufe (Telefonterror), Droh-SMS und -mails (Cyberstalking), Überwachen und Ausspionieren der Zielperson. Das Wort entstammt der englischen Jagdsprache und kann mit "anschleichen" oder "anpirschen" übersetzt werden.
Die Opfer sind häufiger weiblich als männlich, die Täter häufiger männlich als weiblich. Stalking kann sich bis hin zu körperlicher Gewalt entwickeln.
Die Opfer der Stalker leiden oft unter psychischen Folgen des Stalking, die vergleichbar sind mit den Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Auch die Täter zeigen oft psychische Krankheiten und / oder Persönlichkeitsstörungen (Erotomanie).
Das Problem "Stalking" tritt bei Gerichten, Staatsanwälten und der Polizei erst allmählich ins Bewusstsein. In Amerika ist das Phänomen Stalking weitaus bekannter als in Deutschland. Es existieren nur wenige Kliniken, die sich auf die Behandlung von Stalkern spezialisiert haben. Ein durchschnittlicher Stalkingfall dauert ca. ein Jahr. Es sind Fälle bekannt, wo ein Stalker sein Opfer zehn Jahre belästigte. Oft hatten Stalker und Opfer eine mittel- oder langfristige Liebesbeziehung vor Beginn des Stalking.
Bekannte Persönlichkeiten (Promis) sind häufiger die Opfer von Stalking, oft durch ehemalige Beziehungspartner oder gar Fremde.
Manchmal bleibt es nicht bei verbalen Drohungen, sondern der Stalker übt tatsächlich Gewalt gegen sein Opfer, dessen Angehörige, Haustiere oder seinen Besitz aus (z.B. Reifen zerstechen). Selbst der Wechsel der Telefonnummer bringt selten etwas gegen den Telefonterror, da der Stalker sogar Geheimnummern herausfindet. Auch nach Umzügen des Opfers hat der Stalker oft trotz aller Geheimhaltung schnell die neue Adresse ermittelt. Häufig kommen auch Belästigungsanrufe am Arbeitsplatz beim Opfer oder gar dessen Kollegen und Vorgesetzten vor. Aus Deutschland ist ein Fall bekannt, in dem eine Stalkerin in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine Todesanzeige für das Opfer aufgab.
Häufig reagieren Stalkingopfer mit dem Erstellen einer EV (einstweilige Verfügung) vor Gericht. Da die meisten Stalker jedoch in ihrem Tun hartnäckig sind, wird eine EV nicht selten schlichtweg ignoriert. Trotzdem müssen Opfer so schnell wie möglich eine EV durchsetzen lassen. Diese gibt ihnen mehr Möglichkeiten rechtliche Schritte gegen den Stalker einzuleiten.
Die Polizei und Justiz ist in Deutschland im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes in der Lage, Maßnahmen gegen Stalker einzuleiten. Seit April 2005 gibt es den Tatbestand der Nachstellung, §241b des Strafgesetzbuches. Dieser soll die bestehenden Regelungen, insbesondere im Verfahrensrecht zum Gewaltschutzgesetz, optimieren. Es ist geplant, diesen Gesetzesentwurf im August 2005 dem Bundesrat vorzulegen. Im Idealfall wird dieser Gesetzesentwurf Anfang 2006 rechtsgültig.
siehe auch
Weblinks
- https://www.stalkingforum.de
- http://www.pechstaedt.de/kanzlei/stalking.htm
- http://www.hfoev-bremen.de/Dokumente/stalking.pdf
- http://www.liebeswahn.de/ Wenn Liebe zum Wahn wird
- http://www.no-stalking.de/ Stalking - Hilfe für die Opfer
- http://www.stalkingforschung.de/ Arbeitsgruppe "Stalking" der TU Darmstadt
- "Der Troll, der mich liebte". Stalking in den Medien des Internets - eine rechtliche Betrachtung Telepolis 20. August 2004
- http://www.stalking-info.net Gesamtdarstellung des Phänomens mit Schilderung der Ursprünge der Stalking-Bekämpfung in den USA, Linkliste; Was ist Stalking? Was tun gegen Stalking ?
- http://www.bmj.bund.de/enid/2ae5d108b221cbf2a1bdfdf3d2276229,0/Rat_fuer_Stalking-Opfer/Ma_nahmen_zum_Schutz_von_Stalking-Opfern_sr.html Offizielle Seite des Bundesjustizministeriums über den Gesetzesentwurf zum Tatbestand der Nachstellung
