Standesamt

Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutsches Reiches), in Österreich (seit 1939) wie auch in der Schweiz (Zivilstandsbehörde seit 1876) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsbücher, zur Erstellung von Abstammungsurkunden u.a.

Die meisten dieser amtlichen Vorgänge betreffen

  1. Geburten - Eintragung im Geburtenbuch (i.d.R. nach Meldung von Hebamme, Arzt oder Spital) - und Ausstellung einer Geburtsurkunde.
  2. Eheschließungen - meist in feierlichem Rahmen, bei welchem das Eheversprechen und Ringwechsel erfolgt und der Standesbeamte zumindest eine kurze Ansprache hält.
    • Siehe auch Ehe, und Heiratsurkunde.
    • In den meisten Ländern findet die standesamtliche vor der kirchlichen Hochzeit statt und erfordert - wie bei dieser - zwei Trauzeugen. (Standesamtliche Trauung erfordert keine Trauzeugen mehr)

TEL +49 (0)1888 681-2333 FAX +49 (0)1888 681-2340 BEARBEITET VON AR'n Müller E-MAIL Poststelle@bmi.bund.de INTERNET DATUM Berlin, 26. Februar 2004 AZ V 5a - 133 118/18 Herrn Hendrik. Sehr geehrter Herr ., für Ihre elektronische Nachricht vom 28. Januar d.J., in der Sie die Konkurrenz von standesamtlicher Eheschließung und kirchlicher Trauung ansprechen, danke ich und kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen:

geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen des BGB zur Eingehung der damit in Deutschland obligatorischen Zivilehe werden durch verschiedene formelle Regelungen im Personenstandsgesetz (PStG) ergänzt. Bis zum 31. Dezember 1957 galt die kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Eheschließung als Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe bedroht war.

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  1. Todesfälle und Ausstellung einer Sterbeurkunde. Viele Standesbeamte wirken hier auch beratend oder erleichtern den Angehörigen den Kontakt zu Begräbnisanstalten.

Diese drei Vorgänge dürfen nur amtlich vorgenommen werden, weil sie die Gesellschaft in hohem Maß betreffen und Missbräuche unbedingt zu vermeiden sind. Die Beamten unterliegen ihrem Diensteid und sind für diese Aufgaben - die für die Bürger häufig mit Stress oder anderen Belastungen verbunden sind - speziell geschult.

Im Sprachgebrauch bedeutet zum Standesamt gehen quasi den Entschluss, die Liebesbeziehung zu besiegeln und vor Freunden und Verwandten kundzutun. Der Standesbeamte vertritt die Seite des Staates - ähnlich wie der Priester bei der kirchlichen Zeremonie die Kirchen-Gemeinde. Dabei wird öffentlich und vor Zeugen der Beginn der Ehe und ihre Rechtmässigkeit bestätigt - auch um die Legitimität und Rechte ihrer Nachkommen abzusichern.

Inhaltsverzeichnis

Zur Geschichte der deutschen Standesämter

In früherer Zeit wurden die so genannten Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Diese Kirchenregister wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters weithin auch allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken dienstbar gemacht. Die Folge war, dass der Staat auf die Führung dieser Register Einfluss nahm und der staatlichen Aufsicht durch die unteren Verwaltungsbehörden unterstellte. Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats-, und Sterberegister) eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe bürgerlich-rechtlich auch nur noch vor dem Standesbeamten eingegangen werden. Das Bild des Standesbeamten selbst hat sich in diesen über 100 Jahren entscheidend gewandelt. Waren früher in erster Linie der Bürgermeister oder der Dorfschullehrer als Standesbeamte ehrenamtlich tätig, so wird diese Aufgabe heute in der Regel von Verwaltungsbeamten wahrgenommen. Die dem Standesbeamten obliegenden Aufgaben sind Angelegenheiten des Staates, die den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind. Auch das Aufgabenfeld des Standesbeamten wurde im Laufe der Zeit immer umfangreicher. Neben den Beurkundungen des Personenstandes und der Vorbereitung (sog. Aufgebot) und Durchführung der Eheschließung gehört die Ausstellung von Personenstandsurkunden zu den häufigsten Tätigkeiten im Standesamt, wo der Standesbeamte als Urkundsbeamter innerhalb seines Geschäftsbereiches öffentliche Urkunden ausstellt. Weitere Aufgaben sind unter anderem die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft, die Beurkundung und Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen, die Beglaubigung und Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, die Führung der Testamentskartei, die Entgegennahme von Erklärungen zum Kirchenaustritt, die Mitteilungen an andere Standesämter und die Mitwirkung bei der Bevölkerungsstatistik.

Österreich

Das Standesamt in Österreich ist eine Behörde der mittelbaren Bundesverwaltung und unterstehen der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. Sie führt die Geburten-, Familien- und Sterbebücher, die bis 1. Jänner 1939 die Kirchen führten. Entsprechend führen sie auch die Ausstellung der jeweiligen Urkunden aus.

Vor dem Standesbeamten wird auch die Ziviltrauung durchgeführt.

Angesiedelt sind die Standesämter meist in den Bezirkshauptstädten. Bei den Trauungen wird aber vermehrt auch außerhalb des Standesamtes in den einzelnen Orten Gebrauch gemacht.

Schweiz

In der Schweiz ist ein zentrales (elektronisches) Personenstandsregister eingerichtet worden. Seit dieser Zeit sinkt die Zahl der Zivilstandsämter, da Personenstandsbücher zentral verwaltet werden können.

Weblinks

See also: Standesamt, 1. Januar, 1939, Abstammungsurkunde, Amt, Begräbnis, Bezirkshauptmannschaft, Deutsches Reich, Deutschland, Ehe