Ständige Vertretung
Als Ständige Vertretung (StäV) bezeichnet man Institutionen, die die Funktionen einer Botschaft erfüllen, wenn die Einrichtung einer "echten" Botschaft nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die StäV
- sich in einem Land befindet, das von dem Staat, der die StäV unterhält, nicht offiziell anerkannt wird, oder
- ihre Botschaftsfunktion nicht in einem souveränen Staat, sondern in einer internationalen Organisation (UNO, EU) ausübt.
Die Regierungen der BRD und der DDR eröffneten am 1. Mai 1974 in Bonn bzw. Ost-Berlin Ständige Vertretungen, da sich beide Staaten völkerrechtlich nicht als Ausland anerkannten. Basis dieser Einrichtungen war der Grundlagenvertrag von 1972.
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Ständige Vertretungen unter anderem bei der EU und den Vereinte Nationen.
Fall Taiwan
Die Republik China auf Taiwan wird auf Druck der Volksrepublik China nur von insgesamt 26 kleineren, (neben Vatikan und Paraguay) vorwiegend mittelamerikanischen, afrikanischen und ozeanischen Staaten anerkannt. Um trotzdem ein außenpolitisches Verhältnis zu Taiwan aufzubauen, wurden von vielen Staaten sogenannte Taipei Wirtschafts- und Kulturbüros eingerichtet. Diese arbeiten de facto wie eine Botschaft, vermeiden allerdings peinlichst diese offizielle Bezeichnung, um sich nicht das Missfallen der Volksrepublik China auf sich zu ziehen. Die Volksrepublik China verfolgt die Ein-China-Politik, in der die Insel Taiwan ein Teil des Mutterlandes ist. Wie zur Zeit der deutschen Teilung betrachtet die Einheimischen auf Festland und die Einwohner auf Taiwan die beiden Landesteile als Inland, nur von den jeweiligen fremden Machthabern als besetzt.
Weblinks
- http://www.fes.or.kr/Publications/pub/Staendige%20Vertretung-Bertele_deutsch.pdf
- http://missions.itu.int/~germany/willkommen/
- http://www.staendigevertretungrom.it/staev.htm
- Ständige Vertretung Taiwans in Deutschland
- Taipei Wirtschafts- und Kulturbüro in Wien
- Taipei Wirtschafts- und Kulturbüro in der Schweiz
