Ständiger Diakon

Der ständige Diakon ist eine Besonderheit des Weihegrades des Diakons. Die Bezeichnung "ständiger Diakon" kommt nur in der römisch-katholischen Kirche vor.

Das Amt des ständigen Diakons wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium) eingeführt.

"Weil diese für die Kirche in höchstem Maße lebensnotwendigen [Diakon-] Ämter bei der gegenwärtig geltenden Disziplin der lateinischen Kirche in zahlreichen Gebieten nur schwer ausgeübt werden können, kann in Zukunft der Diakonat als eigene und beständige hierarchische Stufe wiederhergestellt werden. Den zuständigen verschiedenartigen territorialen Bischofskonferenzen kommt mit Billigung des Papstes die Entscheidung zu, ob und wo es für die Seelsorge angebracht ist, derartige Diakone zu bestellen. Mit Zustimmung des Bischofs von Rom wird dieser Diakonat auch verheirateten Männern reiferen Alters erteilt werden können(...)."

Während die Weihe zum Diakon normalerweise nach einiger Zeit die Priesterweihe nach sich zieht, bleibt der ständige Diakon auf Lebensdauer in diesem Weihegrad.

Ständiger Diakon kann also nur werden, wer verheiratet ist und mindestens das 35. Lebensjahr überschritten hat. Die Ehefrau muss der Weihe zustimmen. Oder er verspricht als Unverheirateter den Zölibat - dann ist eine Weihe ab 25 Jahre möglich. Die Dienstausübung erfolgt hauptamtlich oder nebenamtlich.

Ein ständiger Diakon hat die selben Rechten und Pflichten wie ein nicht-ständiger Diakon.

siehe auch: Diakon

See also: Ständiger Diakon, Diakon, Lumen Gentium, Priesterweihe, Römisch-katholische Kirche, Zweites Vatikanisches Konzil