Staustufe
Eine Staustufe ist eine Anlage zum Aufstauen eines Flusses zur Regelung des Wasserstandes flussaufwärts und flussabwärts. Meistens liegen in einem staugeregelten Flußabschnitt mehrere Staustufen hintereinander.
Es handelt sich um eine Stauanlage, die im Wesentlichen nur den Fluss und nicht die ganze Talbreite absperrt. Sie besteht aus Absperrbauwerken (Wehr mit seitlichen Dämmen, ggf. einem Krafthaus und einer Schiffsschleuse) und der Stauhaltung.
Das Absperrbauwerk (Überlaufbauwerk) ist meist ein Wehr, seltener eine Talsperre. Je nach Bauart wird zwischen verschiedenen Wehren unterschieden:
- Wehr mit freiem Überfall: Wehr, dessen Abfluss nicht vom Unterwasser beeinflusst wird
- Wehr mit unvollkommenem Überfall: Wehr, bei dem das Wasser von unten zurückstaut
- festes Wehr, ohne Klappen oder bewegliche Teile
- bewegliches Wehr mit beweglichen Verschlüssen zur Regulierung der Wassermenge
- Wehr mit scharfkantiger Krone: Überfall ist so geformt, dass das darüberfließende Wasser sich ablöst (Dreieckswehr)
- kombiniertes Wehr mit zwei oder mehr Abschnitten unterschiedlicher Bauart oder unterschiedlichen Abmessungen
Größere Wehre haben mehrere Wehrfelder mit Klappen, die getrennt voneinander bedient werden können. Aus Sicherheitsgründen müssen Wehre ein Feld mehr haben als erforderlich ([[n+1-Regel]]), damit eines gefahrlos ausfallen kann.
Beispiele für durch Staustufen geregelte Flüsse sind:
- Oberrhein zwischen Basel und Iffezheim
- Main
- Mosel
- Elbe oberhalb Usti (Aussig)
- Donau zwischen Jochenstein und Wien
Kleinere Staustufen dienen der Abflussmessung (Pegel). Die Höhe des Wasserstandes über dem Überfall gibt Auskunft über die abfließende Wassermenge. Der Überfall eines Pegels enthält meist eine dreieckförmige Aussparung für kleine Wassermengen.
Im saloppen Ton von Radiomoderatoren ist eine Staustufe auch ein Verkehrsstau auf der Straße.
(englisch: weir, französisch: barrage)
