Stefan-Boltzmann-Gesetz

Das Stefan-Boltzmann-Gesetz ist ein physikalisches Gesetz, das die abgestrahlte Leistung P eines schwarzen Körpers in Abhängigkeit seiner Temperatur T angibt. Es gilt

P = \sigma \cdot A\cdot T^4,

wobei A die Fläche des schwarzen Körpers und σ die Stefan-Boltzmann-Konstante ist. Die Stefan-Boltzmann-Konstante ist eine Naturkonstante und ihr Zahlenwert beträgt

\sigma = \frac{2\pi^5k^4}{15h^3c^2} = 5,67051 \cdot 10^{-8} \mathrm{W \over {m^2K^4}}.

Dabei ist k die ähnlich lautende Boltzmann-Konstante, siehe auch dort. Die Strahlungsleistung eines schwarzen Körpers ist also proportional zur vierten Potenz seiner Temperatur. Eine Verdopplung der Temperatur bewirkt also, dass die abgestrahlte Leistung um den Faktor 16 ansteigt.

Das Stefan-Boltzmann-Gesetz wurde im Jahr 1879 von Josef Stefan entdeckt und 1884 von Ludwig Boltzmann theoretisch begründet. Ein weiterer Beweis des Stefan-Boltzmann-Gesetzes erfolgt durch die Integration des Planckschen Strahlungsgesetzes über alle Wellenlängen. Das Plancksche Strahlungsgesetz wurde erst 1900, also 21 Jahre nach dem Stefan-Boltzmann-Gesetz entdeckt.

Siehe auch: Boltzmann-Konstante


Kategorie:Thermodynamik Kategorie:Atomphysik


See also: Stefan-Boltzmann-Gesetz, 1879, 1884, 1900, Boltzmann-Konstante, Integralrechnung, Josef Stefan, Leistung (Physik), Ludwig Boltzmann, Naturkonstante