Todesfall
Als einen Todesfall oder einen Sterbefall bezeichnet man das Sterben einer Person. Es ist der Tod eingetreten.
Was tun im Todesfall?
Wenn ein Mensch stirbt, kommen auf die Angehörigen, die nicht selten schockiert und gelähmt sind, viele organisatorische und finanzielle Tätigkeiten zu.
Folgendes gilt es in Deutschland zu beachten (andere Länder haben zum Teil deutlich abweichende Verfahren):
- Totenschein
Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss umgehend ein Arzt gerufen werden, der bei sicheren Todeszeichen einen Totenschein ausstellt. Ist ein Notarzt gerufen worden, so wird dieser aus Zeitgründen meist nur eine nicht-amtliche vorläufige Todesbescheinigung ausstellen, um entweder der Hausärztin das Ausstellen des richtigen Totenscheins zu überlassen oder den Leichnam in ein rechtsmedizinisches Institut übeführen zu lassen, wo dann nach äußerer Leichenschau der amtliche Totenschein ausgestellt wird.
Je nachdem, was die äußere Leichenschau der unbekleideten verstorbenen Person an Ort und Stelle oder im Institut erbringt, wird die Todesart und die, meist vermutete, Todesursache in den Totenschein eingetragen. In jedem Fall wird ein (meist nur bürokratisches) Todesermittlungsverfahren durch die zuständige Abteilung des Landeskriminalamts und die Staatsanwaltschaft geführt.
- Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Es müssen der Totenschein, die Geburtsurkunde, der Personalausweis des Verstorbenen sowie je nach Familienstand die Heiratsurkunde (das Familienstammbuch) vorgelegt werden.
- Benachrichtigen
Der Arbeitgeber / Rententräger und die Verwandten und Freunde des Verstorbenen sind zu benachrichtigen, oft noch Vermieter, weitere Behörden, die Krankenkasse und auch Versicherungsgesellschaften (vor Auszahlung einer Lebensversicherung wird oft noch zusätzlich die innere Leichenschau, also Obduktion, verlangt, falls dies nicht ohnehin auf Wunsch der Angehörigen oder auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgt). Eventuell müssen noch weitere Dinge wie Telefon, Abonnements, Reisen oder geplante Termine bedacht werden.
- Bestattungsunternehmen
Ein Bestatter kann mit vielen Aufgaben in einem Sterbefall beauftragt werden, beispielsweise der Überführung des Toten, der hygienischen Versorgung und Einsargung des Verstorbenen, dem Erwerb des Grabes über die Friedhofsverwaltung, wie auch mit der gesamten Organisation von Trauerfeier und Bestattung. Außerdem mit dem Trauermahl, Zeitungsanzeigen sowie der Information von Krankenkasse und Versicherungen. Jede solche Dienstleistung wird hierfür den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt.
- Bestattung und Grab
- Bei einer Erdbestattung muss das Nutzungsrecht für eine Grabstelle erworben werden. Es ist immer zeitlich auf 10 bis 30 Jahre begrenzt. Man unterscheidet Reihengräber und Wahlgräber. Reihengräber sind preiswerter, allerdings nicht in Bezug auf die Lage frei wählbar. Bei den Wahlgräbern kann die Größe und Lage bestimmt werden.
- Für eine Feuerbestattung muss eine Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder eine Verfügung des Verstorbenen vorliegen. Hierbei wird außerdem immer eine kurze (meist zweite) äußere Leichenschau im Krematorium gemacht, da nach Kremierung ja alle etwaigen Hinweise auf nicht-natürliches Geschehen unwiederbringlich verloren sind. Die Urne kann entweder in einem Wahlgrab oder einem Reihengrab, in einer Gemeinschaftsgrabstätte, anonym, in einem Bestattungswald oder
- auf See beigesetzt werden.
Ungefähr sechs Wochen nach der Bestattung sollte das Grab geräumt und die Grabpflege organisiert werden. Der Grabstein darf erst nach sechs bis acht Monaten aufgestellt werden .
Siehe auch Todeserklärung, Verschollenheit, Testament, Leichenschau, Obduktion
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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