Steuervergünstigung
Steuersubvention, Steuerbegünstigung oder Steuervergünstigung ist ein umfassender Begriff für Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Steuervergütungen. Es handelt sich dabei um spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen, die für die öffentliche Hand zu Steuermindereinnahmen führen. Häufig werden auch besondere Abschreibungsmöglichkeiten (Sonderabschreibungen, erhöhte Abschreibungen) oder auch der Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerfreibeträgen, außergewöhnlicher Belastung usw. von der steuerlichen Bemessungsgrundlage sowie Steuervergütungen wie das Kindergeld oder die Eigenheimzulage als Steuervergünstigung bezeichnet. Dabei ist aber zwischen systematischen oder von der Steuergerechtigkeit gebotenen steuerlichen Regelungen und subventionspolitischen Ausnahmeregelungen zu unterscheiden. Arbeitnehmersparzulage oder die Investitionszulage werden aus dem Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuer- oder Körperschaftsteueraufkommen gezahlt und gehören im weitesten Sinne ebenfalls zu den Steuerbegünstigungen.
Eine Steuerbefreiung findet in der Weise statt, dass bestimmte Einkommensteile, Umsätze oder Sachverhalte ausdrücklich von der jeweiligen Steuer ausgenommen werden.
- Beispiel Einkommensteuer:
Steuerfrei sind nach § 3 Nr.9 EStG Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses, höchstens jedoch 7.200 Euro. … - Beispiel Umsatzsteuer (Deutschland):
Steuerfrei sind nach § 4 Nr.12 UStG die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, … - Beispiel Gewerbesteuer:
Steuerfrei sind nach § 3 Nr.1 GewStG u.a. die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit ihren der Spielbankabgabe unterliegenden Tätigkeiten, … - Beispiel Körperschaftsteuer:
Steuerfrei sind nach § 5 Nr.7 KStG politische Parteien … und ihre Gebietsverbände sowie kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände. …
Unter Steuerermäßigung versteht man eine Verringerung des Steuersatzes oder der festgesetzten Tarifsteuer.
- Beispiel Einkommensteuer:
Die festgesetzte Einkommensteuer verringert sich um
- - ausländische Steuern, die auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen sind (§ 34c EStG),
- - um 50 % der Zuwendungen an politische Parteien, … höchstens jeweils 825 Euro … (§ 34g EStG),
- - bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen … um das 1,8fache des jeweils … festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags … (§ 35 EStG),
- - um einen bestimmten Prozentsatz der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen … (§ 35a EStG).
- Beispiel Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker, … (§ 12 Abs.2 Nr.6 UStG)
- Beispiel Gewerbesteuer:
Die Steuermesszahlen ermäßigen sich auf 56 vom Hundert bei Hausgewerbetreibenden … (§ 11 Abs.3 GewStG)
- Beispiel Körperschaftsteuer:
Die Körperschaftsteuer ermäßigt sich um die ausländische Steuer, soweit diese der deutschen Körperschaftsteuer entspricht, wenn … (§ 26 KStG)
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