Steuergerechtigkeit

Ein moderner Staat benötigt zur Finanzierung seiner vielfältigen Aufgaben Einnahmen, die im Wesentlichen durch die Besteuerung seiner Bürger/Bürgerinnen erzielt werden. Bereits im Altertum verlangte die jeweilige Obrigkeit Abgaben. Der preußische Finanzminister Johannes von Miquel erarbeitete letztendlich 1891 ein modernes Einkommensteuersystem. Aufgrund der Einführung einer allgemeinen Steuererklärungspflicht und der progressiven Besteuerung diente es anderen deutschen Ländern als Vorbild.

In einem demokratischen Gemeinwesen müssen die Besteuerungsgrundsätze wegen der Legitimationsproblematik offengelegt werden, da die Durchsetzung und die praktische Umsetzung allgemeiner Besteuerungsregeln eng mit der Akzeptanz der Steuergesetze durch den Bürger verknüpft ist. Das wiederum berührt die Steuergerechtigkeit und der damit zusammenhängenden, politisch vertretbaren steuerlichen Auswirkungen auf das Einkommensgefüge.

In der klassischen Wirtschaftstheorie lassen sich John Stuart Mill und Adam Smith hervorheben. Seit ihrer Zeit gelten die folgenden Postulate als klassische Besteuerungsgrundsätze:

Bestimmtheit der Besteuerung
 
 Bequemlichkeit der Besteuerung
 
 Wohlfeilheit der Besteuerung
 

Näher eingegangen werden soll hier jedoch auf den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung (Steuergerechtigkeit). Kurz gesagt, die Bemessung der Steuer muss sich nach den Fähigkeiten der Steuerzahler und im Verhältnis zum Einkommen, das sie unter dem Schutz des Staates genießen, orientieren.

Für viele Menschen soll die Verteilung der Steuerlast vor allem gerecht sein. Hier stellt sich die Schwierigkeit, das Gerechtigkeitspostulat in den Vorschriften, in denen die Steueransprüche geregelt werden umzusetzen. Die Unbestimmtheit dieser Maxime kann allerdings nur im Hinblick auf die Festlegung des gerechten Anteils gelten. Als fundamentaler Besteuerungsgrundsatz erscheint sie aber als unverzichtbarer Bestandteil des Steuersystems. Das gilt auch unter dem Aspekt der Akzeptanz der jeweiligen Besteuerung durch den Steuerzahler. Ein Steuersystem, das den gesellschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert ist, wird von den Bürgern als ungerecht empfunden und zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Steuerumgehungen, die sich zu einem Volkssport entwickeln, können in diesem Sinne das Rechtsempfinden mit der Bedrohung der Einnahmeerzielung (Abwanderung ins Ausland) erheblich stören. Vor dem Hintergrund einer mit erheblichen Defiziten verhafteten Besteuerungswirklichkeit wird der Aspekt der Steuergerechtigkeit inzwischen eher als nachrangig betrachtet (vgl. J. E. Stiglitz, 1989, S. 408).

Die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hängt als Maß für die Steuerlast von der wirtschaftlichen Position des Steuerzahlers ab. Hier wird unterschieden zwischen:

Horizontale Steuergerechtigkeit: 
In gleicher wirtschaflicher Position ist die Leistungsfähigkeit gleich und muss gleich besteuert werden.
Vertikale Steuergerechtigkeit: 
Wer sich in einer besseren wirtschaftlichen Position befindet, muss steuerlich höher belastet werden.

Daraus ergeben sich zwei Probleme: Woran soll die Leistungsfähigkeit festgemacht werden (Indikatorenproblem) und wie soll der Steuertarif richtig ausgestaltet werden? Als Indikator der Leistungsfähigkeit haben sich vor allem das Einkommen und das Vermögen durchgesetzt. Daher sind die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer die Kernelemente unseres derzeitigen Steuersystems. Bezugsgrößen wie Freizeit und Konsum wurden bislang nicht als praktikable Bemessungsgrundlagen anerkannt.

Wie soll das steuerpflichtige Einkommen aber nun eingegrenzt werden? Nach der Reinvermögenstheorie sollen alle erzielten Einnahmen und Wertsteigerungen bzw. Mehrung des Vermögens zwischen zwei Stichtagen besteuert werden. Nach der Quellentheorie sollen nur regelmäßig zufliessende Einnahmen zur Besteuerung herangezogen werden. In der praktischen Umsetzung werden beide Systeme wahllos miteinander vermischt, was sicher nicht zu einem klaren Steuersystem beiträgt.

Weiterhin wurden sogenannte Opfertheorien entwickelt, die von einem sinkenden Grenznutzen des Einkommens ausgehen. (Grenznutzen: Je mehr Geld ein Individuum besitzt, desto geringer ist der Nutzen des einzelnen Euros, man vergleiche z. B. jemanden, der mit 100 Euro einen ganzen Monat überleben muss mit jemandem, der für einen Monat 10.000 Euro zur Verfügung hat - bei ersterem ist der Nutzen jedes einzelnen Euros groß, bei letzterem kommt es auf 1.000 Euro mehr oder weniger nicht an). Dies lässt sich jedoch hinterfragen, deshalb werden Opfertheorien nicht als eindeutiges und schlüssiges Konzept zur Ausgestaltung der vertikalen Leistungsfähigkeit verstanden.

Minimalvorgaben zur Bestimmung der steuerlichen Leistungsfähigkeit:

Steuerfreiheit des Existenzminimums:
Dem Steuerzahler muss nach der Besteuerung genügend Geld zum Überleben bleiben. Als Untergrenze dieses Mindestbedarfs wird der Sozialhilfesatz für Bedürftige verwendet.

Familiensteuergerechtigkeit:
Die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber Kindern muss berücksichtigt werden.

Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Rechtsformneutralität:
Egal wie beispielswiese die Rechtsform eines Unternehmens gewählt wird, vergleichbare wirtschaftliche Sachverhalte müssen eine gleiche steuerliche Belastung erzeugen.

Soziale Steuergerechtigkeit:
Anreize zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit, zum Sparen und zur Eigentumsbildung. Allerdings darf durch eine zu scharfe Steuerprogression mit dem Ziel der "Umverteilung" die Leistung nicht so stark bestraft werden, dass Leistungsträger ins Ausland abwandern.

Umweltsteuergerechtigkeit:
Steuerliche Berücksichtigung von der Gefährdung der Umweltbedingungen auf Kosten zukünftiger Generationen.

See also: Steuergerechtigkeit, Adam Smith, Einkommen, Einkommensteuer, Existenzminimum, Grenznutzen, Johannes von Miquel, Körperschaftsteuer, Leistungsfähigkeit, Rechtsform