Steuerverteilung (Deutschland)
Am Aufkommen der Gemeinschaftssteuern sind Bund, Länder, Gemeinden in unterschiedlichem Umfang beteiligt:
Gemeinschaftssteuern Bund Länder Gemeinden Einkommensteuer 42,5 % 42,5 % 15 % Lohnsteuer 42,5 % 42,5 % 15 % Körperschaftsteuer 50 % 50 % Umsatzsteuer 51,4 % 46,5 % 2,1 % Zinsabschlag 44 % 44 % 12 %
Die Anteile an der Umsatzsteuer errechnen sich wie folgt: Vorweg gehen 5,63 % an den Bund wegen Rentenversicherung, dann vom Rest vorweg 2,2 % an Gemeinden zum Ausgleich des Wegfalls der Gewerbekapitalsteuer, Rest Aufteilung Bund/Länder: 49,6 : 50,4 zu-/abzüglich Festbeträge.
Siehe auch
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</div> Kategorie: Steuerrecht
