Steuerverteilung (Deutschland)

Am Aufkommen der Gemeinschaftssteuern sind Bund, Länder, Gemeinden in unterschiedlichem Umfang beteiligt:

Gemeinschaftssteuern    Bund    Länder   Gemeinden
 Einkommensteuer        42,5 %   42,5 %     15   %
 Lohnsteuer             42,5 %   42,5 %     15   %
 Körperschaftsteuer     50   %   50   %	
 Umsatzsteuer           51,4 %   46,5 %      2,1 %
 Zinsabschlag           44   %   44   %     12   %
 

Die Anteile an der Umsatzsteuer errechnen sich wie folgt: Vorweg gehen 5,63 % an den Bund wegen Rentenversicherung, dann vom Rest vorweg 2,2 % an Gemeinden zum Ausgleich des Wegfalls der Gewerbekapitalsteuer, Rest Aufteilung Bund/Länder: 49,6 : 50,4 zu-/abzüglich Festbeträge.

Siehe auch

Steueraufkommen

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</div> Kategorie: Steuerrecht

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