Stiftung des öffentlichen Rechts
Kennzeichnend für eine Stiftung des öffentlichen Rechts (St.d.ö.R., in Baden-Württemberg mit StöR oder SöR abgekürzt) ist das Vorhandensein einer Vermögensmasse, die bzw. deren Erträge einem bestimmten Zweck (Stiftungszweck) dienen. Anders als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts hat eine Stiftung des öffentlichen Rechts weder Mitglieder noch Benutzer, sondern allenfalls Destinatäre (Nutznießer).
Eine Stiftung des öffentlichen Rechts ist zumeist eine juristische Person (es gibt Ausnahmen; etwa die unselbstständige Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin). Die rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts kann nur durch ein Gesetz oder aufgrund eines solchen durch Erlass errichtet werden.
Beispiele für eine Stiftung des öffentlichen Rechts sind die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, welche die ehemals preußischen Kulturgüter wie Gebäude, Kunstsammlungen und Bibliotheken verwaltet, oder die Stiftung Hilfe für behinderte Kinder, deren Zweck in der Unterstützung von Menschen liegt, die Schäden durch das Medikament Thalidomid (Handelsname Contergan) erlitten haben.
Die Zulässigkeit von Stiftungen des öffentlichen Rechts ist unter Juristen umstritten, weil hier öffentliche Gelder dauerhaft aus dem öffentlichen Haushalt entnommen werden. Es wird kritisiert, dass damit die Budgethoheit des Parlaments umgangen und Schattenhaushalte eingerichtet würden. Zudem sind in jüngerer Zeit einige öffentlich-rechtliche Stiftungen ohne nennenswertes eigenes Geldvermögen errichtet worden(zum Beispiel die Stiftungen der Hamburger Museen oder die zahlreichen Berliner Kulturstiftungen für Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten und Opernhäuser). Diese Stiftungen besitzen lediglich ein Sachvermögen (Immobilien, Kunstwerke, Medienbestände, authentische Liegenschaften), das keine Erträge wie Zinsen, Mieten oder Pachten erbringt und bleiben daher dauerhaft auf staatliche Zuwendungen angewiesen.
Siehe auch:
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Stiftung (Deutschland) (Stiftungen des Privatrechts)
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