Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
| Basisdaten | |
|---|---|
| Kurztitel: | Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit |
| Voller Titel: | ebenso |
| Typ: | Bundesgesetz |
| Rechtsmaterie: | Steuerrecht |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Abkürzung: | keine |
| FNA: | 611-1-7, 610-1-3, 600-1 |
| Verkündungstag: | 29. Dezember 2003 (BGBl. I 2003, S. 2928) |
| Aktuelle Fassung: | 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2003, S. 2928) |
Das deutsche Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit enthält
- das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung, auch Amnestiegesetz genannt, das Steuersündern zwischen dem 23.12.2003 und dem 31.03.2005 die Möglichkeit gab, unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen richtig zu stellen, sowie
- eine Änderung der Abgabenordnung, die es den Finanzämtern erlaubt, bei den Kreditinstituten über das Bundesamt für Finanzen einzelne Daten aus den nach § 93 b Abgabenordnung zu führenden Dateien abrufen, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. Diese Änderung trat am 1. April 2005 in Kraft.
Verfassungsgemäß, bis das BVerfG anders urteilt
Das Bundesverfassungsgericht hat es am 23. März 2005 abgelehnt, das Inkrafttreten der Änderung der Abgabenordnung zum 1. April 2005 durch Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verhindern.
Weblinks
- Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (PDF-Datei, 84 KByte)
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluss vom 23. März 2005
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