Strafklageverbrauch
Der Strafklageverbrauch ist eine der wesentlichen (negativen) Prozessvoraussetzungen im Strafprozess. Sinngemäß bedeutet dies, dass niemand wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden darf.
Nach dem lat. Rechtsgrundsatz "ne bis in idem" gilt auch im deutschen Strafrecht ein Verbot der Doppelbestrafung wegen der gleichen prozessualen Tat, was sich aus Art. 103 III GG ergibt.
Wesentliche Bedeutung hat der Strafklageverbrauch bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Urteils. Die Rechtskraft des Urteils bezieht sich dabei auf die prozessuale Tat als Prozessgegenstand, über den geurteilt wurde. Ist ein Urteil rechtskräftig geworden, steht einer erneuten Anklage des Täters wegen derselben Tat der Strafklageverbrauch als wesentliches Prozesshindernis entgegen.
Kategorie:Strafverfahrensrecht
