Strafprozessrecht
Das Strafprozessrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des formalen Ablaufs von Strafverfahren. Es wird daher als formelles Strafrecht bezeichnet, während das materielle Strafrecht die inhaltliche Prüfung eines Tatvorwurfs betrifft. Das Strafprozessrecht ist von seiner Natur her öffentlich-rechtlich ausgestaltet.
Das Strafprozessrecht setzt bereits mit der Ermittlung der Straftat ein. Es begrenzt die Eingriffsmöglichkeiten des Staates auf Grundlage des Rechtsstaatsprinzips und der übrigen Grundrechte. Insbesondere die Maßnahmen wie Durchsuchungen, Sicherstellungen, Freiheitsentzug usw. sind nur unter bestimmten Voraussetzungen statthaft.
Die überragende Bedeutung des Strafprozessrechts kommt auch im fair-trial-Grundsatz des Art. 6 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) zum Ausdruck.
Das deutsche Strafprozessrecht ist in mehreren Gesetzen normiert, allen voran in der Strafprozessordnung. Daneben ist auch das Gerichtsverfassungsgesetz (Zuständigkeit des Gerichtes) von Bedeutung. Einige formellrechtliche Bestimmungen sind auch im Strafgesetzbuch enthalten. Bei jugendlichen Straftätern ist das Jugendgerichtsgesetz vor der Strafprozessordnung anzuwenden.
Zur Vereinfachung des Strafverfahrens hat das Bundesjustizministerium gemeinam mit den Länderjustizministerien Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) und die Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) erlassen.
Siehe auch:
Maßnahme (Recht), Beweismittel, Strafverfolgungsbehörde
Literatur:
- Ellen Schlüchter, Gunnar Duttge: Fit im Recht Strafprozeßrecht, 4. Auflage, Thüngersheim 2004
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