Strafverfolgungsbehörde
Strafverfolgungsbehörden (Strafverfolgungsorgane) sind Behörden, deren Aufgabe es ist, Straftaten zu verfolgen.
Hierzu gehören v.a. die Staatsanwaltschaften und die Polizeien (das sind in Deutschland Polizeien der Länder, Bundesgrenzschutz, Bundeskriminalamt), die Zollverwaltung (Zollkriminalamt, Zollfahndungsämter, Hauptzollämter) und der Staatsanwaltschaft sowie im Bereich des Abgabenrechts auch die Finanzverwaltung der Länder (Steuerfahndung).
Die große Mehrzahl der Strafverfolgungsbehörden stellen die Polizeien und Staatsanwalten auf Länderebene.
Die Polizei ist i.d.R. diejenige Strafverfolgungsbehörde, die Straftaten entdeckt und ein Ermittlungsverfahren einleitet. Bestimmte Polizeivollzugsbeamte werden als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft in der Strafverfolgung tätig. Sie vertreten die Polizeien als Strafverfolgungsbehörde. Die Polizei gibt die Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab (Abverfügung).
Die Behörden wenden das Strafverfahrensrecht - in Deutschland die Strafprozeßordnung - an.
Strafverfolgungsbehörden sind an das Legalitätsprinzip gebunden, d.h. bekanntgewordene Straftaten müssen von Amts wegen verfolgt werden, § 163 StPO.
