Strafvollstreckung

Die Vollstreckung eines nach einer Straftat und einem Strafprozess ergangenen strafrechtlichen Urteils bedeutet die Erzwingung der Durchführung der durch die Strafe definierten Maßnahme durch staatliche Organe.

Dies kann zum Beispiel sein die Durchführung

Zuständig für die Strafvollstreckung ist in Deutschland die Justizverwaltung.



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