Strafvollstreckung
Die Vollstreckung eines nach einer Straftat und einem Strafprozess ergangenen strafrechtlichen Urteils bedeutet die Erzwingung der Durchführung der durch die Strafe definierten Maßnahme durch staatliche Organe.
Dies kann zum Beispiel sein die Durchführung
- eines Strafbefehls,
- einer Geldstrafe oder ersatzweise die Ersatzfreiheitsstrafe,
- einer Freiheitsstrafe (einschließlich etwaiger vorzeitiger Reststrafaussetzung zur Bewährung und anschließender Bewährungskontrolle),
- einer Hinrichtung.
Zuständig für die Strafvollstreckung ist in Deutschland die Justizverwaltung.
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