Strahlenschaden
Strahlenschäden bezeichnen Schäden, die durch ionisierende Strahlung an Lebewesen oder Material hervorgerufen werden. Diese Strahlung hat sowohl natürliche als auch künstliche Ursachen.
Beim Eindringen dieser Strahlung in Materie gibt sie ihre Energie ganz oder in Teilen an die umgebenden Atome oder Moleküle ab. Dabei werden unter anderem Elektronen aus den Atomhüllen geschlagen und chemische Bindungen aufgebrochen, wobei Radikale entstehen, die ihrerseits wieder Schäden hervorrufen können.
In toter Materie sammeln sich solche Strahlenschäden an, bis es schließlich zu sichtbaren Veränderungen (beispielsweise Ausbleichen) oder Materialermüdungen kommt.
Lebende Organismen - wie auch der Mensch - verfügen über komplexe, bislang nur im Ansatz verstandene, Reparatursysteme, die die meisten dieser Schäden rückgängig machen können. Aber auch hier sammeln sich die verbleibenden mikroskopischen Schäden an.
Strahlenschutzvorschriften regeln in den meisten Ländern den Umgang mit Strahlen und Stoffen, die ionisierende Strahlung abgeben, und setzen - meist sehr emotional umstrittene - Grenzwerte für die maximale Belastung (Strahlendosis) der Bevölkerung fest.
Siehe auch:
- ionisierende Strahlung
- Strahlenkrankheit
- Radiologie
- Strahlenbiologie
- Relative biologische Wirksamkeit
- Dosimeter
- Tschernobyl
- Strahlenrisiko
