Strahlenschutz

Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen).

Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für Betreiber kerntechnischer Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerke und im Bereich der Medizin (siehe Radiologie).

Inhaltsverzeichnis

Prinzipien

Grundsatz der Notwendigkeit und Rechtfertigung:

Es darf keine Strahlenanwendung ohne einen daraus resultierenden Nutzen geben.

Grundsatz der Optimierung:

Alle Strahlenexpositionen müssen so niedrig wie vernüftigerweise möglich gehalten werden. (ALARA Prinzip: (engl.) As Low As Reasonably Achievable)

Gesetzliche Grundlagen

EURATOM

Dieser europäische Vertrag regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ist internationale Grundlage für alle nationalen gesetzlichen Regelungen (siehe auch: EURATOM). Auf seiner Grundlage erarbeitet die Europäische Kommission strahlenschutzspezifische Richtlinien, die nach Anhörung durch das Europäische Parlament und Festlegung durch den Ministerrat für alle Mitgliedsstaaten bindend sind und in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In diese Richtlinien gehen vor allem die Empfehlungen und Erkenntnisse internationaler Organisationen (s.u.) ein.

Atomgesetz (AtG)

Das Atomgesetz bildet in Deutschland die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Auf ihr bauen die Verordnungen auf.

Zweck des Gesetzes (§ 1 AtG) ist,

Strahlenschutzgesetz (StSchG)

In Österreich gilt seit dem 1. Januar 2003 ein novelliertes Strahlenschutzgesetz, mit dem das EU-Recht umgesetzt wird und das alte von 1969 ablöst.

Darauf aufbauend gilt noch die Strahlenschutzverordnung von 1972, die aber auch noch angepasst werden muss. Zukünftig wird es in Österreich zwei getrennte Strahlenschutzverordnungen geben, eine allgemeine Strahlenschutzverordnung. Die endgültige Fassung der allgemeinen Strahlenschutzverordnung ist bis spätestens Sommer 2005 geplant.

Röntgenverordnung (RöV)

Die Röntgenverordnung reguliert in Deutschland die Nutzung von Röntgenstrahlen. Sie verordnet den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen mit Hilfe von Strahlenschutzmaßnahmen, insbesondere bei der Durchführung medizinisch radiologischer Diagnostik.

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Deutschland regelt die Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bei der Anwendung und Nutzung radioaktiver Stoffe einerseits, sowie bei Strahlenbelastung zivilsatorischen und natürlichen Ursprungs andererseits. Darunter fällt auch die medizinische Anwendung radioaktiver Stoffe sowie die Strahlentherapie. Aktuelle Fassung: August 2001 (pdf-Datei). In einer Strahlenschutzanweisung sind Mitarbeiter in Institutionen mit radioaktivem Umgang über die Inhalte und Auslegung der Strahlenschutzverordnung zu unterweisen. Die Unterweisung wird i.d.R. von einem sogenannten Strahlenschutzbeauftragten (SSB) vorgenommen. Dieser muss über einen geeigneten Fachkundenachweis verfügen und diesen alle 5 Jahre aktualisieren.

Internationale Organisationen

In Europa ist die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) die wichtigste Organisation in Hinblick auf den Strahlenschutz. Die auf ihrer Grundlage erlassenen Richtlinien sind für alle Mitglieder der europäischen Gemeinschaft bindend und müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Die EURATOM-Richtlinien gehen vor allem auf die Empfehlungen der International Commision of Radiological Protection (ICRP) zurück. Diese weltweit anerkannte Organisation stützt ihre Erkenntnisse vor allem auf Untersuchungen von Überlebenden der Atombombenexplosionen von Hiroshima und Nagasaki.

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Organisationen, deren Einfluss auf die nationale Gesetzgebung aber eher gering ist:

Kernmaterialüberwachung

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und deren Überwachung fällt je nach Zuordnung unter atomrechtliche Vorschriften und internationale Verpflichtungen. Die Kernmaterialüberwachung setzt organisatorische und physikalische Prüfmethoden ein, die eine Überwachung des spaltbaren Materials ermöglichen und die unerlaubte Entnahme entdecken.

Aus rechtlicher Sicht regelt in Deutschland § 70 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die Mitteilungspflichten über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstigen Verbleib sowie den Bestand an radioaktiven Stoffen einschließlich der erforderlichen Buchführung.

Während die Gewinnung, Erzeugung etc. innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde mitzuteilen ist, erfolgt die Mitteilung des Bestands an radioaktiven Stoffen am Ende jeden Kalenderjahres. In Deutschland wird die Kernmaterialüberwachung von (EURATOM) und IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation) durchgeführt:

Siehe auch

Atomsemiotik, Strahlenrisiko

Glossar Strahlenschutz

Ein umfassende "Glossar Strahlenschutz" findet sich auf den Internetseiten des Forschungszentrums Jülich (Sicherheit und Strahlenschutz). Es konzentriert sich auf den betrieblichen Strahlenschutz und ist speziell für Personen erstellt worden, die beruflich mit Strahlung umgehen. Das Glossar beinhaltet viele Definitionen und Begriffe aus Gesetzen und Verordnungen.

Ein Glossar zum Strahlenschutz hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ins Internet gestellt. Es enthält Begriffe aus verschiedenen naturwissenschaftlichen Disziplinen und aus der Kerntechnik inkl. Endlagerung sowie Abkürzungen.

Literatur

über Strahlenphysik, Strahlenbiologie, Strahlenschutz
244 Seiten, Artikel-Nr: stmugv_stra_00004, 2003. ISBN 3-910088-01-5; kostenlos bestellbar auf den Internetseiten des Ministeriums (http://www.umweltministerium.bayern.de) unter "Reaktorsicherheit".
Gute Übersicht über (fast) alle Themen des Strahlenschutzes, der Messung und des Umgangs mit Radioaktivität
224 Seiten, Artikel-Nr: stmugv_stra_00001, 1996. ISBN 3-910088-82-1; kostenlos bestellbar auf den Internetseiten des Ministeriums (http://www.umweltministerium.bayern.de) unter "Reaktorsicherheit".
Gute Übersicht über Strahlenwirkung auf Menschen und biologische Materie, natürliche und zivilisatorsische Strahlenexposition, Radioökologie und Radionuklide in der Medizin
Forschungszentrum Karlsruhe. 251 Seiten; kostenlos zu bestellen beim Forschungszentrum Karlsruhe - Öffentlichkeitsarbeit (http://www.fzk.de/fzk/idcplg?IdcService=FZK&node=1303). Nach eigener Aussage "Die Bibel“ aller Nachschlagewerke zum Thema Kernenergie. Fachbegriffe der Kerntechnik werden darin leicht verständlich erklärt. Das Kernenergielexikon ist "online" auch als pdf-File erhältlich: http://iwrwww1.fzk.de/kernenergielexikon/.

Weblinks

20px Wikibooks: Kernkraftnutzung - Für und Wider



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