Strahlenschutz
Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen).
Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für Betreiber kerntechnischer Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerke und im Bereich der Medizin (siehe Radiologie).
| Inhaltsverzeichnis |
Prinzipien
Grundsatz der Notwendigkeit und Rechtfertigung:
Es darf keine Strahlenanwendung ohne einen daraus resultierenden Nutzen geben.
Grundsatz der Optimierung:
Alle Strahlenexpositionen müssen so niedrig wie vernüftigerweise möglich gehalten werden. (ALARA Prinzip: (engl.) As Low As Reasonably Achievable)
Gesetzliche Grundlagen
EURATOM
Dieser europäische Vertrag regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ist internationale Grundlage für alle nationalen gesetzlichen Regelungen (siehe auch: EURATOM). Auf seiner Grundlage erarbeitet die Europäische Kommission strahlenschutzspezifische Richtlinien, die nach Anhörung durch das Europäische Parlament und Festlegung durch den Ministerrat für alle Mitgliedsstaaten bindend sind und in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In diese Richtlinien gehen vor allem die Empfehlungen und Erkenntnisse internationaler Organisationen (s.u.) ein.
Atomgesetz (AtG)
Das Atomgesetz bildet in Deutschland die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Auf ihr bauen die Verordnungen auf.
Zweck des Gesetzes (§ 1 AtG) ist,
- die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen,
- Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen und durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen,
- zu verhindern, daß durch Anwendung oder Freiwerden der Kernenergie die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird,
- die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes zu gewährleisten.
Strahlenschutzgesetz (StSchG)
In Österreich gilt seit dem 1. Januar 2003 ein novelliertes Strahlenschutzgesetz, mit dem das EU-Recht umgesetzt wird und das alte von 1969 ablöst.
Darauf aufbauend gilt noch die Strahlenschutzverordnung von 1972, die aber auch noch angepasst werden muss. Zukünftig wird es in Österreich zwei getrennte Strahlenschutzverordnungen geben, eine allgemeine Strahlenschutzverordnung. Die endgültige Fassung der allgemeinen Strahlenschutzverordnung ist bis spätestens Sommer 2005 geplant.
Röntgenverordnung (RöV)
Die Röntgenverordnung reguliert in Deutschland die Nutzung von Röntgenstrahlen. Sie verordnet den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen mit Hilfe von Strahlenschutzmaßnahmen, insbesondere bei der Durchführung medizinisch radiologischer Diagnostik.
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Deutschland regelt die Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bei der Anwendung und Nutzung radioaktiver Stoffe einerseits, sowie bei Strahlenbelastung zivilsatorischen und natürlichen Ursprungs andererseits. Darunter fällt auch die medizinische Anwendung radioaktiver Stoffe sowie die Strahlentherapie. Aktuelle Fassung: August 2001 (pdf-Datei). In einer Strahlenschutzanweisung sind Mitarbeiter in Institutionen mit radioaktivem Umgang über die Inhalte und Auslegung der Strahlenschutzverordnung zu unterweisen. Die Unterweisung wird i.d.R. von einem sogenannten Strahlenschutzbeauftragten (SSB) vorgenommen. Dieser muss über einen geeigneten Fachkundenachweis verfügen und diesen alle 5 Jahre aktualisieren.
Internationale Organisationen
In Europa ist die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) die wichtigste Organisation in Hinblick auf den Strahlenschutz. Die auf ihrer Grundlage erlassenen Richtlinien sind für alle Mitglieder der europäischen Gemeinschaft bindend und müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Die EURATOM-Richtlinien gehen vor allem auf die Empfehlungen der International Commision of Radiological Protection (ICRP) zurück. Diese weltweit anerkannte Organisation stützt ihre Erkenntnisse vor allem auf Untersuchungen von Überlebenden der Atombombenexplosionen von Hiroshima und Nagasaki.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Organisationen, deren Einfluss auf die nationale Gesetzgebung aber eher gering ist:
- UNSCEAR: Unites Nations Scietific Comitee on the Effects of Atomic Radiation (Wien)
- ILO: Internationale Arbeitsorganisation der UN (Genf)
- IAEA: Internationale Atomenergie-Organisation (Wien)
- WHO: Weltgesundheitsorganisation
Kernmaterialüberwachung
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und deren Überwachung fällt je nach Zuordnung unter atomrechtliche Vorschriften und internationale Verpflichtungen. Die Kernmaterialüberwachung setzt organisatorische und physikalische Prüfmethoden ein, die eine Überwachung des spaltbaren Materials ermöglichen und die unerlaubte Entnahme entdecken.
Aus rechtlicher Sicht regelt in Deutschland § 70 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die Mitteilungspflichten über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstigen Verbleib sowie den Bestand an radioaktiven Stoffen einschließlich der erforderlichen Buchführung.
Während die Gewinnung, Erzeugung etc. innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde mitzuteilen ist, erfolgt die Mitteilung des Bestands an radioaktiven Stoffen am Ende jeden Kalenderjahres. In Deutschland wird die Kernmaterialüberwachung von (EURATOM) und IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation) durchgeführt:
- Die Überwachung durch Euratom wird in der Euratom-Verordnung 3227/76 geregelt und in den besonderen Kontrollbestimmungen im Einzelnen festgelegt.
- Die Internationale Atomenergiebehörde IAEO, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Atomgemeinschaft haben ein Verifikationsabkommen abgeschlossen. In diesem Abkommen und seinen Ergänzenden Abmachungen, die die anlagenspezifischen Anhänge (Facility Attachments) enthalten, sind die Modalitäten für die Kontrolle durch die IAEO festgelegt.
Siehe auch
Glossar Strahlenschutz
Ein umfassende "Glossar Strahlenschutz" findet sich auf den Internetseiten des Forschungszentrums Jülich (Sicherheit und Strahlenschutz). Es konzentriert sich auf den betrieblichen Strahlenschutz und ist speziell für Personen erstellt worden, die beruflich mit Strahlung umgehen. Das Glossar beinhaltet viele Definitionen und Begriffe aus Gesetzen und Verordnungen.
Ein Glossar zum Strahlenschutz hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ins Internet gestellt. Es enthält Begriffe aus verschiedenen naturwissenschaftlichen Disziplinen und aus der Kerntechnik inkl. Endlagerung sowie Abkürzungen.
Literatur
- T. Schmidt (Hrsg.): Handbuch diagnostische Radiologie. Springer, Berlin, 2003. ISBN 3-540-41419-3
- über Strahlenphysik, Strahlenbiologie, Strahlenschutz
- Bayerisches Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Hrsg.): Radioaktivität und Strahlungsmessung
- 244 Seiten, Artikel-Nr: stmugv_stra_00004, 2003. ISBN 3-910088-01-5; kostenlos bestellbar auf den Internetseiten des Ministeriums (http://www.umweltministerium.bayern.de) unter "Reaktorsicherheit".
- Gute Übersicht über (fast) alle Themen des Strahlenschutzes, der Messung und des Umgangs mit Radioaktivität
- Bayerisches Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Hrsg.): Radioaktivität und Gesundheit
- 224 Seiten, Artikel-Nr: stmugv_stra_00001, 1996. ISBN 3-910088-82-1; kostenlos bestellbar auf den Internetseiten des Ministeriums (http://www.umweltministerium.bayern.de) unter "Reaktorsicherheit".
- Gute Übersicht über Strahlenwirkung auf Menschen und biologische Materie, natürliche und zivilisatorsische Strahlenexposition, Radioökologie und Radionuklide in der Medizin
- Koelzer, W.: Lexikon zur Kerntechnik
- Forschungszentrum Karlsruhe. 251 Seiten; kostenlos zu bestellen beim Forschungszentrum Karlsruhe - Öffentlichkeitsarbeit (http://www.fzk.de/fzk/idcplg?IdcService=FZK&node=1303). Nach eigener Aussage "Die Bibel“ aller Nachschlagewerke zum Thema Kernenergie. Fachbegriffe der Kerntechnik werden darin leicht verständlich erklärt. Das Kernenergielexikon ist "online" auch als pdf-File erhältlich: http://iwrwww1.fzk.de/kernenergielexikon/.
Weblinks
- "Glossar Strahlenschutz" des Forschungszentrums Jülich für Personen, die beruflich mit Strahlung umgehen oder entsprechende Vorkenntnisse haben.
- Gute Zusammenfassung der Basiskenntnisse zum Strahlenschutz
- Strahlenschutzverordnung
- Strahlenschutzanweisung
- Aktuelles zum Thema Strahlenschutz in der Medizin
- http://www.bfs.de/infothek/strahlen.htm
- Schweizer Bundesgesundheitsamt Abteilung Strahlenschutz
- Internationale Strahlenschutz Organisation (ICRP)
- Bundesamt für Strahlenschutz Salzgitter
- Linkseite zum Thema Strahlenschutz
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
</div> Kategorie:Kernenergie !Strahlenschutz
