Strandung
Strandung bezeichnet das Auflaufenlassen eines Schiffes auf den Grund des befahrenen Gewässers, um das Schiff samt Besatzung und der Ladung vor dem Untergang zu retten.
Gem. §§ 315, 316 BGB ist die rechtswidrige, schuldhafte Strandung als Transportgefährdung strafbar.
Siehe auch: Strandrecht
