Streitbare Demokratie

Das politische System der BRD wurde vom Bundesverfassungsgericht als streitbare, wehrhafte Demokratie bezeichnet. Damit soll gesagt werden, dass die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO) geschützt wird, und nicht auf legalem Weg oder mit Hilfe legaler Mittel aufgehoben werden kann. Andererseits bedeutet es auch, dass gegen Feinde der Verfassung (Einzelpersonen wie Parteien) aktiv vorgegangen werden kann, bevor sie strafrechtlich relevante Taten verübten. Die FDGO ist damit ein Minimalkonsens, welcher von allen in Deutschland an der Politik Beteiligten akzeptiert werden muss.

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Gründe für die streitbare Demokratie

Die Deutschen galten in der Weimarer Republik als freiestes Volk der Erde in der demokratischsten Demokratie der Welt. Entscheidungen waren allein dem Willen der Mehrheit unterworfen, und nicht an Werte gebunden. Es gab nur veränderbares, positives Recht und auch Hitler konnte sich auf die Redefreiheit berufen. Durch geschickte Manipulation der Massen konnte praktisch jedes politische Ziel durchgesetzt werden, solange dabei die Mehrheit nicht umgangen wurde.

In der wehrhaften Demokratie steht diese selbst nicht mehr zur Diskussion, sie kann auch durch eine noch so große Mehrheit nicht aufgehoben werden. Ein Grund für die Einschränkung des Mehrheitsprinzips ist, dass eine momentane Mehrheit nicht für Nachfolgende Generationen entscheiden kann.

Mittel der streitbaren Demokratie

Die Handhabung der wehrhaften Demokratie bedeutet oft eine Einschränkung von Grundrechten, da auch eine große Mehrheit keine legale Diktatur errichten kann. Insofern ist jedes einzelne Gesetz und jeder einzelne Eingriff heftig umstritten.


Um eine Wiederholung der Geschichte möglichst zu verhindern, sind durch das Grundgesetz folgende Mittel gegeben:

Insbesondere werden genannt:

siehe auch

Weblinks

See also: Streitbare Demokratie, Artikel 20 GG, Asylrecht, BRD, Beamter, Briefgeheimnis, Bundespräsident (Deutschland), Bundesrat (Deutschland), Bundesstaat, Bundestag