Stromsteuer (Deutschland)

Die Stromsteuer wurde in Deutschland mit Wirkung ab 1. April 1999 eingeführt. Die rot-grüne Regierung hatte sich nach der Wahl zum Ziel gesetzt, eine ökologische Steuerreform umzusetzen. Hierzu gehörte auch die Stromsteuer. Steuerbefreiungen sind für Stromerzeugungsanlagen, Contracting-Anlagen und Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten eine Steuerbegünstigung.

Elektrischer Strom (Strom) der Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur unterliegt im Steuergebiet der Stromsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung. Die Steuer entsteht dadurch, daß vom im Steuergebiet ansässigen Versorger geleisteter Strom durch Letztverbraucher im Steuergebiet aus dem Versorgungsnetz entnommen wird, oder dadurch, daß der Versorger dem Versorgungsnetz Strom zum Selbstverbrauch entnimmt. Bei Eigenerzeugern entsteht die Steuer mit der Entnahme von Strom zum Selbstverbrauch im Steuergebiet. Strom ist von der Steuer befreit,

Ein ermäßigter Steuersatz gilt


Kategorie:Steuerrecht Kategorie:Zoll

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