Studienplatz
Die Anzahl der Studienplätze in einem bestimmten Fach einer Hochschule ergibt sich aus der personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung eines Studienfachs an einer Hochschule, die für ein ordnungsgemäßes Studium dort vorhanden ist.
Die Studienplatz-Kapazitäten für ein Studienfach werden von der jeweiligen Hochschule nach bestimmten Formeln und Berechnungsfaktoren ermittelt. In diese Kapazitätsberechnung fließen die vorhandenen Personalmittel (verfügbares Lehrpersonal), die sächliche (Labore, Werkstätten, Bibliotheken, PC-Arbeitsplätze...) und die räumliche Ausstattung (z.B. Hörsäle, Seminarräume) eines Studienfachs ein. Diese Kapazitätsberechnung ergibt dann die Anzahl von Studierenden, für die die Hochschule in einem Fach angemessene Studienbedingungen gewährleisten kann, damit die Studierenden ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich absolvieren können.
Zu diesen Bedingungen gehören: Genügend Lehrveranstaltungen für alle Studierenden, keine überfüllten Hörsäle und Seminarräume, genügend Labor-Arbeitsplätze (z.B. in den Naturwissenschaften), genügend Bibliotheksräume und Prüfer für Klausuren und Abschlussprüfungen.
Zulassungsbeschränkungen
In vielen (beliebten) Studienfächern einer Hochschule gibt es zurzeit mehr Bewerber bzw. Studierende als (rechnerisch) Studienplätze vorhanden sind. In diesem Fall können die Hochschulen Zulassungsbeschränkungen beantragen. Ist ein Fach an einer Hochschule zulassungsbeschränkt, nimmt die Hochschule nur so viele Bewerber auf, wie Studienplätze vorhanden sind: Es wird ein Numerus Clausus eingeführt.
- Zu den Regelungen für die Vergabe von Studienplätzen in bundesweit bzw. NRW-landesweit zulassungsbeschränkten Fächern siehe ZVS.
- Zur Aufnahme eines Studiums bei zulassungsbeschränkten Fächern berät die Studienberatung an Hochschulen.
