Studienstiftung

Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist eine Organisation zur Begabtenförderung in Deutschland, welche an begabte Studenten Stipendien vergibt. Die Studienstiftung ist Deutschlands größtes Begabtenförderwerk, politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Stiftung

1925 als "Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft" e.V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes in der Zeit des Dritten Reiches, 1934 aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes 1948 in Köln, 1990 Ausdehnung der Aktivitäten auf die neuen Bundesländer.

Aufnahme in die Studienstiftung

Die Studienstiftung des deutschen Volkes hat es sich zur Aufgabe gemacht, "Persönlichkeiten" zu unterstützen, weswegen sich die Auswahl nach den orthogonalen Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung orientiert. Eine Selbstbewerbung um eine Aufnahme in die Studienstiftung zur Unterstützung des Studiums ist nicht möglich. Die Aufnahme geschieht hauptsächlich über drei Wege:

  1. Als Sieger eines Bundeswettbewerbes (z.B. Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik) oder als Mitglied der deutschen Mannschaft bei einem internationalen Wettbewerb (z.B. Internationale Mathematik-Olympiade, Internationale Physik-Olympiade)
  2. Durch Schulvorschlag: Für jeweils ca. 50 Abiturienten darf die Schulleitung eines Gymnasiums mit der Unterstützung zweier (Leistungs-)Fachlehrer einen Schüler, der sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch soziales Engagement etc. hervorgetan hat, für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen. Die vorgeschlagenen Schüler besuchen ein dreitägiges Auswahlseminar, bei dem durch Einzelgespräche und in Gruppendiskussionen versucht wird, die Förderungswürdigkeit des angehenden Studenten / Studentin festzustellen. Von den Vorgeschlagenen werden ca. 20-25% in die Studienstiftung aufgenommen, wobei die Aufnahme eines Stipendiaten unabhängig von evtl. "Mitbewerbern" geschieht, weswegen sich auch keine genaue Quote angeben lässt.
  3. Durch Professorenvorschlag: Während des Studiums schlägt ein Professor einen Studenten, den er für besonders förderungswürdig hält, in Kooperation mit einem Kollegen für die Aufnahme in die Studienstiftung vor. Nach einem vereinfachten Auswahlverfahren werden im Durchschnitt 50% der so vorgeschlagenen Studenten in die Stiftung aufgenommen.

Geschieht die Aufnahme eines Stipendiaten vor der Zwischenprüfung, so wird dieser zunächst einmal für vier Semester gefördert und dann, bei überdurchschnittlich hohen Leistungen und nachgewiesenen nichtuniversitären Interessen und Engagement, unterstützt von unabhängigen Gutachten zweier Professoren, endgültig in die Studienstiftung aufgenommen.

Förderungen

Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes werden sowohl finanziell als auch ideell gefördert.

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung beläuft sich auf ein konstantes, zweckgebundenes Büchergeld (derzeit 80 ) sowie auf ein persönliches Lebenshaltungsstipendium, welches sich etwa an den Sätzen des BAföG orientiert, aber nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist und, anders als beim BAföG, weder Wohnort (bei Eltern oder extern) noch eigenes Vermögen berücksichtigt. Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr werden zusätzlich durch Stipendien bzw. Auslandszuschläge und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert. Nach Einkommensteuergesetz.§3.11 gelten Zahlungen aus dem Stipendium als steuerfreies Einkommen und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Ideelle Förderung

Zum ideellen Förderprogramm der Studienstiftung gehören Sommeruniversitäten, Sprachkurse, Kurztagungen sowie die Betreuung durch örtliche Vertrauensdozenten, die dies in der Regel ehrenamtlich für die Studienstiftung übernehmen.

Die Studienstiftung des deutschen Volkes in Zahlen

(ehm.) Mitglieder

Informationen zu Mitarbeitern und Stipendiaten:

Literatur

Weblinks

See also: Studienstiftung, BAföG, Begabtenförderung, Bundesebene (Deutschland), Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik, Christine Teusch, Deutschland, Ehrenamtlich, Einkommensteuergesetz