Verfasste Studierendenschaft

Als Verfasste Studierendenschaft bezeichnet man in Deutschland die gesetzlich geregelte, selbstverwaltete Vertretung der Studierenden einer Hochschule. Verfasste Studierendenschaften sind in Deutschland in den meisten Bundesländern als Teilkörperschaften öffentlichen Rechts in den Hochschulgesetzen vorgesehen.

In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg besteht das Recht auf studentische Selbstverwaltung momentan nicht. Dort gibt es jedoch an vielen Hochschulen anstelle der Verfassten Studierendenschaft nachgebildete Unabhängige Studierendenschaft.

Mitglieder einer Studierendenschaft sind alle eingeschriebenen Studenten einer Hochschule. Diese wählen ein Studierendenparlament, welches wiederum den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) wählt. Auf Fachbereichsebene sind die Fachschaftsräte (siehe auch Fachschaft) Teil der Verfassten Studierendenschaft. Ein anderes Modell, das in einigen Bundesländern im Osten anzutreffen ist, hat als oberste Vertretung keinen vom Studierendenparlament gewählten AStA, sondern einen Studentenrat, der sehr viel enger mit den Fachschaften verbunden ist als das AStA-Modell. Ein Studierendenparlament existiert dabei meistens nicht.

Einheitliche landesweite oder bundesweite Zusammenschlüsse von Studierendenschaften sind in Deutschland nicht geregelt, sie existieren auf freiwilliger Basis. In Deutschland versteht sich der freie zusammenschluß von studentInnenschaften (fzs) als bundesweite Vertretung der verfassten und nicht verfassten Studierendenschaften. In Österreich existiert die Österreichischen Hochschülerschaft. In der Schweiz konkurenzieren sich der Verband der Schweizer Studierendenschaften und der Verband der Schweizerischen Hochschulstudierendenschaften.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Schon im 19. Jahrhundert bildeten sich selbstverwaltete Studentenverbindungen, die eine studentische Selbstverwaltung zum Ziel hatten. Im Kaiserreich war eine Verfasste Studentenschaft zum ersten Mal im Gespräch gewesen, konnte aber wegen des Ersten Weltkrieges nicht entstehen. Nach dem Ersten Weltkrieg bildeten sich ferner im Zuge der Novemberrevolution 1918 neben Arbeiter- und Soldatenräten auch Studentenräte.

Schließlich wurden am 18. September 1920 die Studentenschaften rechtlich in einer preußischen Verordnung verankert. Sie hatten neben der Pflege von Kultur und Sport auch die Aufgabe der Selbstverwaltung und Selbsthilfe. Zu letzterem Zweck wurden von den damaligen Asten die Studentenwerke gegründet.

In den kommenden Jahren wurden die Hochschulen zunehmend von Burschenschaften geprägt und in der Verfassten Studentenschaft wurden nur nationalsozialistisch geprägte ASten aufgenommen. Es gab natürlich auch gegenläufige politische Bewegungen an den Hochschulen, wie z.B. Weiße Rose. 1933 wurden im Zuge der Gleichschaltung alle Organisationen wie Gewerkschaften und Parteien liquidiert. Da auch die Verfasste Studentenschaft eine eigenständige Organisation war, wurde sie aufgelöst und die ASten stattdessen direkt auf Volk, Staat und NSDAP eingeschworen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden an allen (westdeutschen) Hochschulen demokratisch organisierte Studentenschaften eingerichtet; 1949 wurde der Verband deutscher Studentenschaften (VDS) gegründet. Der studentischen Jugend sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich im Sinne der demokratischen Neuordnung der Hochschulen politisch zu betätigen. In der Folgezeit entwickelten Studentenschaften eine rege politische Tätigkeit. Es gab Stellungnahmen zu verschiedenen Themen aus der Deutschland- oder Europapolitik und zur Situation in den osteuropäischen Ländern.

Dies wurde von Professoren nicht nur geduldet, sondern unterstützt. Erst als sich die Studentenschaften weiter politisierten und es z.B. Beschlüsse gegen den Vietnamkrieg und die Notstandsgesetze gab, gerieten sie zunehmend ins Zentrum der Kritik konservativer Professoren und Politiker.

In den 1960ern wurden die Studentenschaften zum Ausgangspunkt der 68er-Bewegung, die auch Reformen in der Hochschulpolitik forderte. So sollten die Studierenden im Rahmen einer Gruppenuniversität in den Gremien gleichberechtigt zu den anderen Gruppen (ProfessorInnen und Wissenschaftliche Mitarbeiter) werden (Drittelparität). Dies wurde jedoch nach einer Klage konservativer Professoren (Marburger Kreis) 1973 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Unter dem Eindruck der Proteste der 1960er Jahre, die sich vor allem gegen konservative Kräfte richteten, wurden in Bayern und Baden-Württemberg die verfassten Studentenschaften abgeschafft (siehe "Bayerisches Modell").

Im Hochschulrahmengesetz von 1977 schließlich wurde die Verfasste Studentenschaft – anders als ursprünglich geplant – nur noch als Kann-Bestimmung aufgenommen. Dies änderte sich erst mit der 6. Änderung des Hochschulrahmengesetzes am 8. August 2002, das den Bestand bzw. die Wiedereinführung von verfassten Studierendenschaften vorschreibt. Dagegen klagten jedoch die betroffenen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg vor dem Bundesverfassungsgericht und bekamen am 26. Januar 2005 Recht (AZ 2 BvF 1/03).

Mitte der 1990er Jahre wurde statt "Studentenschaft" zunehmend der Ausdruck "Studierendenschaft" eingeführt.

Aufgaben der verfassten Studierendenschaft

Die Verfasste Studierendenschaft nimmt die Vertretung der fachlichen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und hochschulpolitischen Interessen ihrer Mitglieder wahr. Wie weit die politische Vertretung ihrer Mitglieder geht, ist umstritten (siehe unten). Beispielsweise in Nordrhein-Westfalen ist es dagegen Auftrag der Studierendenschaften, zur politischen Bildung ihrer Mitglieder beizutragen.

Viele Studierendenschaften bieten ihren Mitgliedern Dienstleistungen wie ein Semesterticket, Rechtsberatung, Bafög-Beratung, Darlehen oder günstige Kopien und Schreibwaren an. Häufig organisieren sie ein auf studentische Belange zugeschnittenes Kulturprogramm mit Partys, Konzerten und Kino.

Probleme der verfassten Studierendenschaft

Vielen Studierendenschaften mangelt es an interessierten und kompetenten Mitarbeitern. Insbesondere im Zuge der Einführung von Studiengebühren wird befürchtet, dass Studierende sich mehr auf ihr persönliches Vorankommen konzentrieren als sich sozial zu engagieren.

"Allgemeinpolitisches Mandat"

Insbesondere linke Gruppen lehnen eine Beschränkung des politischen Mandats der Verfassten Studierendenschaft auf rein hochschulbezogene Themen ab. Sie möchten sich zu allgemeinen politischen Themen äußern und die Ressourcen der Studierendenschaft dafür nutzen. In mehreren Fällen wurden ASten gerichtlich dazu verurteilt, allgemeinpolitische Äußerungen zu unterlassen. Siehe auch Allgemeinpolitisches Mandat

Bayerisches Modell

In den 70er Jahren schaffte der Wissenschaftsminister von Bayern unter dem Motto "den linken Sumpf trockenlegen" die Verfasste Studentenschaft ab. Da die Gruppen der ehemaligen Verfassten Studentenschaft nun in die "Unabhängige Studierendenschaft" übergingen, die keinerlei Kontrollen von außen mehr unterliegt, und sie durch die neu geschaffenen "Studentischen Convente" weiter Einfluss in die Studierendenvertretung nahmen, schlug diese Initiative in ihr Gegenteil um. Eines der Ziele der Unabhängigen Studierendenschaften ist die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft.

Wahlbeteiligung

Die Studierendenschaften kranken daran an niedrigen Wahlbeteiligungen von häufig unter 15 %. Kleine hochschulpolitische Gruppen, denen es gelingt, ihre Anhänger besonders gut zu mobilisieren, sind überproportional in den Gremien von Studierendenschaften vertreten. Die niedrige Wahlbeteiligung wird oft auch in Relation zu der relativen Einflusslosigkeit der verfassten Studierendenschaften gesehen. Doch selbst bei Entscheidungen, bei denen es direkt um den Geldbeutel der Mitglieder geht wie bei der Einführung eines Semestertickets, sind Wahlbeteiligungen von mehr als 50 % selten.

Die Landtage haben im Gegenzug Hemmungen, einem Organ mit so niedriger Akzeptanz weitere Kompetenzen einzuräumen.

Auch bei der Interessenvertretung innerhalb der Hochschule wird Vertretern der Studierendenschaft häufig vorgeworfen, nur mangelhaft demokratisch legitimiert zu sein.

Siehe auch

AStA, freier zusammenschluß von studentInnenschaften

Weblinks

See also: Verfasste Studierendenschaft, 18. September, 19. Jahrhundert, 1918, 1920, 1933, 1949, 1960er, 1970er, 1973