Stufentarif

thumb|Beschreibung Man spricht bezogen auf die Einkommensteuer von einem Stufentarif, wenn Steuerzahler mit einem höheren Einkommen als andere auch einen höheren prozentualen Anteil ihres Einkommens steuerlich abführen müssen, wobei die Progression im Unterschied zum Progressiven Tarif nicht linear, sondern in Stufen verläuft.

Beispiel eines 3-Stufen-Tarifs

0 % für Einkommensanteile bis 10.000 € (Grundfreibetrag)
 15 % für Einkommensanteile zwischen 10.001 € und 25.000 €
 25 % für Einkommensanteile zwischen 25.001 und 40.000 €
 35 % für Einkommensanteil über 40.000 €
 

Siehe auch

Einkommensteuertarif, Proportionaler Tarif, Regressiver Tarif, Grenzsteuersatz

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Stufentarif, Einkommensteuer, Einkommensteuertarif, Grenzsteuersatz, Grundfreibetrag, Progressiver Tarif, Proportionaler Tarif, Regressiver Tarif, Steuerprogression